Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)
Wenn Sie als Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft die land- und forstwirtschaftlichen Wege in Ihrer Region nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Infrastruktur,Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.00. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als förderfähige zentrale Wege gelten Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften. - Die beantragten Wege sind in einer von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten. - Sie weisen die Erforderlichkeit der Modernisierung oder die fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite des zu fördernden Weges nach.
Nicht gefördert werden
- Reparaturen von Wegen aufgrund vernachlässigter Unterhaltung, - Kosten für Aufwendungen für Gemeindeverbindungsstraßen sowie - nicht investive Maßnahmen.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 9. Februar 2018, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 3 vom 28. März 2018, S. 173; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 24. Februar 2020, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 12 vom 29. Dezember 2021, S. 552.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.