Liquiditätskredit
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Liquiditätskredit bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die L-Bank gewährt Ihnen als mittelständisches Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Vorhaben. Sie bekommen den Liquiditätskredit für
- Betriebsmittelfinanzierungen (Liquiditätsbedarf für das Wachstum Ihres Unternehmens, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers), - Konsolidierungen (Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Anpassungsinvestitionen sowie Umschuldungen) sowie - Betriebsübernahmen (Kaufpreis, Folgeinvestitionen in Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, Betriebsmittel, Abfindungen). Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar sind, kann Ihre Hausbank
- eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank, - eine bis zu 80-prozentige Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder am ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen sich von Ihrer Hausbank schriftlich bestätigen lassen, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen vorliegt. - Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. - Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Leitlinien der Europäischen Kommission, aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie dem Fischerei- und Aquakultursektor werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der L-Bank vom 1. April 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 2 vom 19. Januar 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.