Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge, Wachstums-/Investitionsfinanzierung, - Produktentwicklung, - Forschung und Entwicklung, - Betriebsmittelfinanzierungen, - Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen, - Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen. Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. - Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern. - Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vom 1. November 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Stand März 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.