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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

- Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge, Wachstums-/Investitionsfinanzierung, - Produktentwicklung, - Forschung und Entwicklung, - Betriebsmittelfinanzierungen, - Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen, - Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen. Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. - Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern. - Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vom 1. November 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Stand März 2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.