Landwirtschaft – Wachstum
Wenn Sie einen Betrieb in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Weinbau führen und in Ihren Betrieb investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die L-Bank unterstützt – in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank – Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- oder Weinbaus bei der Finanzierung von Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte, um die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihres Betriebs zu erhalten und zu stärken. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen (zum Beispiel Ställe, Hallen), - Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen (zum Beispiel Melktechnik, Fütterungstechnik, Stalleinrichtung, Weinpresse), - Erwerb von Flächen (nur beihilfefreie Darlehen), - Kauf von Maschinen (zum Beispiel Schlepper, Mähdrescher), - Anlage von Dauerkulturen, - allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den bereits genannten Investitionen sowie - Ihre Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, sofern sie nicht dem gewerblichen Bereich Ihres landwirtschaftlichen Betriebs zugeordnet werden. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie eine junge Landwirtin oder ein junger Landwirt unter 41 Jahre sind, erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus. Unternehmen – mit Ausnahme des gewerblichen Gartenbaus – und Hausbanken können Agrar-Bürgschaften im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei der Bürgschaftsbank beantragen. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. - Ihre Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, sind abgeschlossen und genehmigt. - Wenn Sie in ein Bioenergieprojekt investieren, müssen Sie die Einhaltung zusätzlicher Nachhaltigkeitskriterien der EU sicherstellen. - Wenn Sie Flächen kaufen, können Sie die Förderung nur zu beihilfefreien Konditionen bekommen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, - Unternehmen in Schwierigkeiten, - Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital, - Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen, - Erwerb von Zahlungsansprüchen, - Erwerb von Tieren, - Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben sowie - Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Unionsnormen, - Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks, - Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, sofern Sie als Antragstellerin und Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 14. Dezember 2023; Rundschreiben der L-Bank Nr. 10 vom 15. November 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.