Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Bio-Musterregionen (VwV Bio-Musterregionen)

Wenn Sie zusammen mit anderen Akteurinnen und Akteuren Konzepte für eine Region entwickeln, um die Vermarktung der dort erzeugten Bio-Lebensmittel zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
Ebene
Land
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung von Konzepten zur Einrichtung einer Bio-Musterregion. Sie erhalten die Förderung für die Schaffung eines Netzwerks für die Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen im Agrarsektor, in der Nahrungsmittelkette und anderen Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors (einschließlich Erzeugergruppierungen, Genossenschaften und Branchenverbände) durch ein Regionalmanagement. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Anzahl der ausgewählten Bio-Musterregionen ab. Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalkosten. Für Sachkosten erhalten Sie eine Festbetragsfinanzierung. In einem Wettbewerbsverfahren können Sie sich mit Ihrem Regionalkonzept bewerben. Wenn Sie als neue Bio-Musterregion Baden-Württemberg ausgewählt und ernannt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Zusammenschlüsse aus Regionen, Kommunen und Akteuren des regionalen Agrarsektors.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einem Kooperationsvertrag festlegen und darin einen Lead-Partner feststellen. - Bei der Umsetzung Ihres Konzepts zur Einrichtung einer Bio-Musterregion stellen Sie die Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmenden im Agrarsektor sicher, wenn es um die Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen geht. - Sie stellen außerdem die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren der Versorgungskette sicher, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln. - Der Zuschlag als Bio-Musterregion im Rahmen eines Auswahlverfahrens liegt vor. - Der Sitz oder die Niederlassung Ihres Regionalmanagements liegt innerhalb der Bio-Musterregion.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 16. Mai 2018, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 6 vom 27. Juni 2018, S. 344; Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Stand Oktober 2023.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.