Förderprogramme für Privatpersonen
406 aktuelle Programme der Förderdatenbank des Bundes nennen „Privatperson“ als Förderberechtigte. Ob ein Vorhaben gefördert werden kann, entscheidet der Fördergeber nach den Richtlinien des Programms.
- LandSachsen
Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wenn Sie in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Darlehen bekommen.
DarlehenZuschuss Förderung NRW.BANK.Infrastruktur
Darlehen- LandHamburg
Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Wenn Sie Baumaßnahmen in Innovationsquartieren und -bereichen planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Darlehen - Bundbundesweit
Leben auf dem Land
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Wenn Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben die ländliche Infrastruktur sowie die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen verbessern möchten, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.
Darlehen Leben auf dem Land
Wenn Sie Investitionen in die soziale oder technische Infrastruktur, in den Tourismus, in Sport- und Kultureinrichtungen oder in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
DarlehenZuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf der Website der NRW.BANK unter weiterführende Links.
DarlehenZuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-06