Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Wenn Sie Baumaßnahmen in Innovationsquartieren und -bereichen planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Infrastruktur,Städtebau & Stadterneuerung
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen. Vor der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers/-bereiches erhalten Sie die Förderung für die Kosten für erforderliche Planungen (Vorbereitungskosten) für die Durchführungsphase, die nach Abzug der Kofinanzierung verbleiben, zum Beispiel Honorare für Gutachter und fachliche Berater, Nach der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers/-bereiches erhalten Sie die Förderung für sämtliche Kosten der geplanten Durchführung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens hängt von der Einzelmaßnahme ab.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- bei Finanzierung der Vorbereitungskosten Bevollmächtigte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer und - bei Finanzierung der Ausführungskosten nur Aufgabenträger nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen oder nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind nach § 5 (1) des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen und bei Innovationsbereichen gemäß § 5 (1) des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED) antragsberechtigt und können die Antragsberechtigung vorlegen. - Alle am Planungsprozess Beteiligten kofinanzieren mindestens 20 % des veranschlagten Kostenumfangs für die Vorbereitung des Innovationsquartiers oder Innovationsbereiches. - Das zuständige Bezirksamt signalisiert die städtebauliche Unbedenklichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit des geplanten Innovationsquartiers/Innovationsbereiches. - Sie legen eine Flurkarte mit der Beschreibung der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung vor.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.