Förderprogramme für Kommunen
826 aktuelle Programme der Förderdatenbank des Bundes nennen „Kommune“ als Förderberechtigte. Ob ein Vorhaben gefördert werden kann, entscheidet der Fördergeber nach den Richtlinien des Programms.
- LandBayern
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.
DarlehenZuschuss - LandBrandenburg
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Wenn Sie in Brandenburg komplexe Wohnungsbauvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zu vergünstigten Konditionen erhalten.
Darlehen Förderung NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen
Darlehen- LandBayern
Förderung im Rahmen des Infrakredit Energie
Wenn Sie kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Darlehen - LandSachsen-Anhalt
IB-Kommunalkredit Liquidität
Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Darlehen Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung
DarlehenMietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau
DarlehenMietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen
Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Darlehen- LandSachsen
Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
DarlehenZuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-08