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Gemeinsames Unternehmen SESAR 3

Wenn Sie ein Projekt im Bereich der Forschung und Innovation zur Entwicklung modernster technologischer Lösungen für das Flugverkehrsmanagement planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens SESAR 3 unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Europäische Kommission
Ebene
EU
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 ist eine institutionalisierte europäische Partnerschaft zwischen Akteuren des privatwirtschaftlichen und des öffentlichen Sektors mit dem Ziel, den Übergang zu einem klimaneutralen und digitalen Europa zu beschleunigen und die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie zu stärken. SESAR 3 verfolgt den Zweck, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems zu gewährleisten, indem alle Ressourcen und Fachwissen aus der gesamten Luftverkehrs-Wertschöpfungskette koordiniert und gebündelt werden. Es ist für die Durchführung des Air Traffic Management-Generalplans (ATM) zuständig. Ziele sind dabei insbesondere:

- Stärkung und Integration der Forschungs- und Innovationskapazitäten der Europäischen Union im Bereich ATM, damit es widerstandsfähiger und skalierbarer gegenüber Schwankungen im Verkehrsaufkommen wird und gleichzeitig der nahtlose Betrieb aller Luftfahrzeuge ermöglicht wird, - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des bemannten und unbemannten Luftverkehrs und der Märkte für Flugverkehrsmanagementdienste durch Innovation, - Entwicklung und Beschleunigung der Markteinführung innovativer Lösungen für einen effizienten und umweltfreundlichen Europäischen Luftraum. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert. Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage offener und wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen finden Sie im Internet.

Rechtliche Voraussetzungen

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 richtet sich an Unternehmen, einschließlich Großunternehmen und KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände sowie weitere geeignete Akteure der Luftverkehrs-Wertschöpfungskette in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021, Amtsblatt für Europa Nr. L 427 vom 30. November 2021, S. 17.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.