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Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Eckdaten

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu EUR 20.000. Neben der besseren Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen dient die Förderung dem Ziel, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus der Stoffentwicklungsförderung liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung. Keine Förderung bekommen Sie

- wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird, - für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen. Förderfähige Kosten sind:

- Autorenhonorar in angemessener Höhe - Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung - Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind - Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen - Übersetzungskosten - Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers - Honorar für Dramaturgische Beratung - Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (stoffentwicklung@bkm.bund.de) stellen. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung. Hinweis für den laufenden Prozess:

- Sie müssen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten. Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:

- Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.

Rechtliche Voraussetzungen

Anträge können stellen:

- Regisseure oder Regisseurinnnen, sofern sie bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm vorweisen können, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde

Weitere Voraussetzungen:

- Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 1. Januar 2024.

Fristen

Antragstellung:

- vor Projektbeginn

Nachweis über Verwendung der Mittel:

- innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.