Förderung für 6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum Endgerät
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung Schlüsseltechnologien für 6G-Mobilfunknetze in praxisnahen Feldtests erproben möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Der Zuschuss unterstützt industriegeführte Verbundprojekte.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Technologien für den kommenden 6G-Mobilfunkstandard weiterentwickeln. Die Maßnahme unterstützt Sie dabei, Funktionsprototypen aufzubauen und in großangelegten Feldtests unter realen Bedingungen zu erproben. Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte. An den Vorhaben müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sein. Die Vorhaben adressieren relevante Anwendungsfelder. Dazu gehören beispielsweise die vernetzte Robotik, die Telemedizin, die Industrie 4.0 oder der Mobilitätssektor. Im Mittelpunkt steht der praktische Nachweis von 6G-exklusiven Eigenschaften gegenüber bestehenden Technologien. Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Förderung wird in der Regel für bis zu 3 Jahre gewährt. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Fördersatz grundsätzlich bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können höhere Förderquoten von bis zu 60 % erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zudem erhalten Hochschulen bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie bilden ein industriegeführtes Verbundprojekt aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. - Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland. - Sie besitzen die notwendige Fachkunde und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit. - Sie arbeiten in der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR (insbesondere der 6G-Plattform) mit. - Sie schließen vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab. - Sie nutzen die Projektergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. - Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum vor.
Ausschlussgründe:
- Ihr Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten gemäß den Beihilferichtlinien der Europäischen Union. - Ihr Unternehmen ist einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bisher nicht nachgekommen. - Ihr Vorhaben führt zu indirekten staatlichen Beihilfen an beteiligte Unternehmen.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren zur Gewährung der Zuwendung verläuft in zwei Stufen. Sie können sich während des gesamten Verfahrens durch den beauftragten Projektträger beraten lassen.
Stufe 1: Einreichung und Bewertung der Projektskizze
- Sie erstellen eine Projektskizze mit einem Umfang von maximal 12 Seiten. - Sie reichen die Skizze bis zur unten genannten Antragsfrist über das Portal easy-Online beim Projektträger ein (siehe weiterführende Links). - Der Projektträger bewertet Ihre Skizze unter Einbindung unabhängiger Fachleute. - Sie erhalten das schriftliche Ergebnis der Bewertung mitgeteilt.
Stufe 2: Förmliche Antragstellung und Bewilligung
- Bei positiver Bewertung werden Sie zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. - Sie erstellen den Förderantrag über easy-Online und reichen ihn beim Projektträger ein (siehe weiterführende Links). - Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag abschließend auf Zuwendungsfähigkeit und Finanzierung. - Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Fristen
Die Einreichung von Projektskizzen war bis zum 15.10.2026 möglich.
Weitere Informationen
Für die Einreichung der Projektskizze (Stufe 1):
- Projektskizze im Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt - Bestätigung der Kenntnisnahme und Richtigkeit durch alle Projektpartner
Für die förmliche Antragstellung (Stufe 2):
- Förmlicher Förderantrag über das Online-Portal easy-Online (siehe weiterführende Links) - Ausführlicher Arbeits- und Finanzierungsplan (AZK für Unternehmen oder AZA für Hochschulen) - Absichtserklärung zur Nutzung des geistigen Eigentums - Vorab-Entwurf beziehungsweise Nachweis der Kooperationsvereinbarung
Hinweis
Fördermittel für 6G-Feldtests: Erproben Sie Mobilfunk-Schlüsseltechnologien in Verbundprojekten und beantragen Sie hier den BMFTR-Zuschuss!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.