KfW-Wohneigentumsprogramm
Wenn Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bauen oder kaufen wollen, kann die KfW Sie mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützen. Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen bis zu EUR 100.000.
Eckdaten
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie als Privatperson mit einem zinsgünstigen Darlehen, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen. In dem geförderten Wohnraum werden Sie selbst wohnen. Finanziert werden unter anderem
- der Kauf des Baugrundstücks, - der Kauf der Immobilie sowie - Bau-, Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten. Die Kredithöhe beträgt maximal EUR 100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie beantragen den Kredit im KfW-Wohneigentumsprogramm bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in Deutschland handeln. - Ihre Ausgaben für das Baugrundstück werden nur gefördert, wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Juni 2023.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ?eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im MehrparteienhausBundesministerium für Verkehr (BMV)
- Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im MehrparteienhausBundesministerium für Verkehr (BMV)
- Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im MehrparteienhausBundesministerium für Verkehr (BMV)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen – KreditBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen – ZuschussBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.