Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus
Sie besitzen oder verwalten große Wohnbestände und möchten Stellplätze für Elektroautos ausrüsten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Vorverkabelung und Ladestationen am bestehenden Mehrparteienhaus.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Infrastruktur,Mobilität,Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Sie können einen Zuschuss für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Wohnungsbestände im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinrichtungen. Diese müssen einen Typ 2- oder CCS-Anschluss besitzen. Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Anlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss ist je Stellplatz auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne installierten Ladepunkt erhalten Sie eine Pauschale von 1.300 EUR je Stellplatz. Mit einem installierten Ladepunkt beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR. Wenn der Ladepunkt technisch bidirektional laden kann, beträgt der Höchstbetrag 2.000 EUR. Pro Unternehmen können Sie insgesamt eine Förderung von maximal 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR) erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Bei großen Projekten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag von bis zu 90 % vorab abrufen. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.
Rechtliche Voraussetzungen
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten. - Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern. - Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude. - Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien. - Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein. - Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein. - Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen. - Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.
Ausschlussgründe:
- Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen. - Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen. - Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren. - Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen. - Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen. - Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Förderung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur läuft in mehreren Schritten ab.
Stufe 1: Vorbereitung und Antragstellung
- Sie müssen zuerst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten von einer Elektrofachkraft einholen. - Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Online-Portal (siehe weiterführende Links) ein. - Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch. - Wohnungseigentümergemeinschaften können den Antrag auch ohne einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einreichen. - Mit den Arbeiten am Gebäude oder mit den Bestellungen dürfen Sie vor dem Erhalt des Bescheids noch nicht beginnen.
Stufe 2: Bewertung und Bewilligung
- Nach dem Ablauf der Antragsfrist bewertet der Projektträger alle eingegangenen Anträge. - Die Bewertung erfolgt nach festen Kriterien im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. - Der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) prüft die ausgewählten Anträge. - Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. - Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie die Arbeiten beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen. - Sie müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Bescheid verbindlich beauftragen. - Sie müssen das gesamte Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen.
Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung
- Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung beim Projektträger nach. - Sie laden dazu Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege im Online-Portal (siehe weiterführende Links). - Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen. - Sie erhalten den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung ausgezahlt.
Fristen
Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 einreichen.
Eine Bewilligung ist nur möglich, solange ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein:
Bei der Antragstellung:
- Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen. - Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.
Nach dem Erhalt des Bescheids:
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.
Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung:
- Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten. - Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.
Hinweis
Sie erhalten bis zu 2.000 EUR Zuschuss für Ladeplätze am Mehrparteienhaus. Förderung für Wohnungsunternehmen und Eigentümer. Jetzt beim BMV informieren!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.