Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus
Sie möchten Ihre Garage oder Ihren Stellplatz für ein Elektroauto vorbereiten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladeinfrastruktur an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Infrastruktur,Mobilität,Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und an einzelne Wohnungseigentümer. Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung und den Betrieb der Anlagen. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.
Rechtliche Voraussetzungen
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten. - Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung. - Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude. - Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien. - Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein. - Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein. - Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungsverträge oder Leistungsverträge abgeschlossen. - Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.
Ausschlussgründe:
- Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen. - Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen. - Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren. - Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen. - Sie können keine Förderung erhalten, wenn die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR in 3 Jahren überschritten wird.
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Förderung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur läuft in mehreren Schritten ab.
Stufe 1: Vorbereitung und Antragstellung
- Sie müssen zuerst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten von einer Elektrofachkraft einholen. - Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Portal des Projektträgers ein. - Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch. - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können den Antrag auch ohne einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einreichen.
Stufe 2: Bewilligung und Umsetzung
- Der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) prüft Ihren Antrag. - Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. - Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie die Arbeiten beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen. - Sie müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Bescheid verbindlich beauftragen. - Sie müssen das gesamte Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen.
Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung
- Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung beim Projektträger nach. - Sie laden dazu Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege im Online-Portal hoch. - Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen. - Sie erhalten den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung ausgezahlt.
Fristen
Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 einreichen. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bewilligt. Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein:Bei der Antragstellung:
- Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen. - Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.
Nach dem Erhalt des Bescheids:
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.
Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung:
- Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten. - Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.
Hinweis
Sie erhalten bis zu 2.000 EUR Zuschuss für Ihre Ladestation am Mehrparteienhaus. Informieren Sie sich hier über die Förderung des BMV. Jetzt informieren!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.