Eckdaten
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Digitalisierung,Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Infrastruktur,Mobilität,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung,Unternehmen,Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland. Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge, - klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung, - Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft, - nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität. Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 50.000.000 EUR pro Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens beträgt
- bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, - bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, - bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder - bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe. Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
- natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, - juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln, - Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie - gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. - Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen. - Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. - Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.