Förderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramm – „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“
Wenn Sie die Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Arbeit,Digitalisierung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Ihren Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Gefördert werden Projekte, die Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialarbeit weiterentwickeln und mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten verbinden. Folgende Handlungsfelder können adressiert werden:
- Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern, - Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, beispielsweise die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, die Erhöhung des Fachkräfteanteils von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen, - Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen, - Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, beispielsweise mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, berufliche Biografie und Lebensphasen von Beschäftigten, vor allem auch Quereinsteiger und bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen, - Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab und beträgt maximal 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. - Die Gesamtausgaben je Vorhaben sollten 1.200.000 EUR nicht überschreiten. Das Verfahren zur Förderung ist zweistufig angelegt. Nach einem Aufruf zur Interessenbekundung können Sie Ihre Bewerbung innerhalb einer festgelegten Frist über das Förderportal Z-EU-S--Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige Träger, die einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören beziehungsweise von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, - sonstige gemeinnützige Träger, der keinem der 6 Spitzenverbände angeschlossen sind.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss einen der Handlungsbereiche adressieren sowie in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung die bereichsübergreifenden Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung sicherstellen sowie die ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten. - Sie planen in Ihrem Projektverbund maximal 4 Teilprojekte. - Sie sind tarifgebunden oder lehnen sich an solche an und halten die üblichen Tarifregelungen sowie branchenüblichen Mindestlöhne ein. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. - Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, reine Forschungsvorhaben und ausschließliche Qualifizierungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 10.6.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 22.6.2022, B2; geändert durch Bekanntmachung vom 14.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.1.2024, B3.
Fristen
Am 12.12.2025 endete der letzte 7. Förderaufruf im ESF Plus-Partnerschaftsprogramms rückenwind3.
Ein weiterer Förderaufruf ist im Rahmen der Richtlinie rückenwind3 in der aktuellen ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 nicht geplant.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.