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Förderung für Unternehmen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Vorhaben müssen zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie ist nicht an bestimmte Branchen gebunden. Sie können als Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist: Sie mindern das technische und wirtschaftliche Risiko bei innovativen Vorhaben. Für nationale Kooperationsprojekte erhalten Sie als Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten sind dabei auf maximal 560.000 EUR pro Teilprojekt begrenzt. Wenn Sie mit internationalen Partnern kooperieren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf bis zu 60 % der Kosten. Für das gesamte Projekt kann die Förderung einen Betrag von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Sie eine Förderung erhalten, muss Ihr Projekt folgende Kriterien erfüllen:

- Ihr Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein. - Das Projekt muss ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Es muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. - Die wissenschaftliche und technische Durchführung muss nach anerkannten Regeln erfolgen. - Bei Kooperationsprojekten: - Sie müssen eine Kooperationsvereinbarung mit allen Partnern abschließen. Diese regelt die Rechte an den Ergebnissen. - Die Partnerschaft muss ausgewogen sein. Ein einzelner Partner darf nicht die gesamte Arbeit allein leisten.

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

- Sie mit Ihrem Projekt bereits begonnen haben, bevor der Eingang Ihres Antrags bestätigt wurde. - Ihr Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt. - Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. - Das Projekt bereits durch andere öffentliche Mittel des Bundes oder der Länder gefördert wird. Eine Doppelförderung ist verboten. - Die Kooperationspartner verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen sind.

Verfahrensablauf

Der Prozess von der Antragstellung bis zum Projektabschluss gliedert sich in folgende Schritte:

- Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein. Bei Kooperationen reichen alle Partner ihre Anträge möglichst gemeinsam innerhalb von 2 Wochen ein - Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags. - Prüfung: Der Projektträger prüft die Vollständigkeit und die Qualität Ihres Antrags. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen. - Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung. - Mittelabruf: Während der Projektlaufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen (in der Regel alle 3 Monate) beim Projektträger an. Hierzu fügen Sie jeweils einen Zwischennachweis bei. Wichtig: Bei der ersten Zahlungsanforderung legen Sie Ihre unterschriebene Kooperationsvereinbarung vor. Wenn Sie zum ersten Mal gefördert werden, reichen Sie zudem Stundennachweise ein - Verwendungsnachweis: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Projekts weisen Sie die Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis nach. Aktualisieren Sie in den Berichten auch Ihr Markteinführungskonzept. - Schlusszahlung: Einen Einbehalt von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst, nachdem der Projektträger Ihren Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft hat

Fristen

Sie können Ihren Antrag laufend stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen ein:

- Antragsformular mit Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen, Wirtschaftsidentifikationsnummer, Auflistung der Förderungen der letzten 3 Jahre), - Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Zielstellung, Wirkungen und Arbeitsplan), - Angaben zu den Kooperationspartnern, - Nachweise zur Untersetzung der Förderung (Personal- und Kostenplanung, Bonität, Finanzierung des Eigenanteils), - Markteinführungskonzept, - Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, - Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung, - Bei KMU: Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen, - Bei mittelständischen Unternehmen (bis 500 oder 1.000 Mitarbeitende): Erklärung zur Einstufung als antragsberechtigtes Unternehmen.

Für die Auszahlung und den Verwendungsnachweis:

- Spätestens 3 Monate nach Bewilligung: Kopie der rechtsverbindlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung, - Zahlenmäßiger Zwischennachweis über die entstandenen Kosten (bei Mittelabruf), - Bei erstmaliger Förderung: Stundennachweise des Personals (mit der ersten Zahlungsanforderung), - Bei Vergabe von Aufträgen: Erteilter FuE-Auftrag, - Bei Projektlaufzeiten über 12 Monaten: Formlose Zwischenberichte, - Zum Projektende: Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis).

Hinweis

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.