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Bundaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)

Wenn Sie sich als Hochschule an europäischen Forschungsprojekten beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Hochschule

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Vorbereitungen zur Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen. Dies umfasst ihre netzwerkbildenden Maßnahmen sowie auch Ihre Beteiligung an Calls und ergänzenden Programme von „Horizont Europa“ sowie weiteren EU-Forschungsprogrammen wie „Green Deal“ oder „EUREKA“. Das BMBF fördert Ihre Aktivitäten zur Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge für Forschungsprojekte. Ihr Vorhaben muss zur Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern beitragen und einen Mehrwert für Ihre Hochschule haben. Sie bauen Ihre Kontakte beziehungsweise Ihr Netzwerk in Europa passend zu den Forschungsthemen aus. Sie können deutlich machen, dass die beantragten Maßnahmen direkt mit dem Ausbau und Aufbau der Kontakte zusammenhängen und auch einen Mehrwert schaffen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate. Sie erhalten pro Projekt bis zu 75.000 EUR . Das Antragsverfahren ist einstufig. Reichen Sie Ihre Forschungsanträge beim VDI Technologiezentrum ein. Nutzen Sie für die Erstellung des Antrags bitte das Internetportal easy-Online.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen und - Hochschulen für Angewandte Wissenschaft sowie - die Duale Hochschule Baden-Württemberg, - die Hochschule Geisenheim, - die Berufsakademie Sachsen, - die Duale Hochschule Thüringen, - die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. - Das Vorhaben darf nicht wirtschaftlich sein. - Pro Hochschule sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte erlaubt. - Sie müssen notwendige Daten zur Verfügung stellen und Fortschritte veröffentlichen. - Sie müssen Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2027 abschließen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 2.9.2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11.9.2020, B4, geändert durch Bekanntmachung vom 8.12.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.12.2022, B5.

Fristen

Anträge konnten bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.