Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit europäischen Partnern durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das themenoffene Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Sie erhalten die Förderung für zivile Verbundprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt Ihr Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. - Als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. - Die maximale Förderhöhe für deutsche Teilnehmer an einem Eurostars-Projekt beträgt 500.000 EUR. Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates. Außerdem müssen Sie bei dem DLR Projektträger einen formlosen easy-Antrag (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation) einreichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihren Projektvorschlag einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie – in Verbindung mit diesen – Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars-Mitgliedsländern sind in ihrem Herkunftsland antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung abzielen und zivilen Zwecken dienen. - An dem Forschungsprojekt müssen sich Partner aus mindestens 2 verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligen. - Die Projektkoordination (Projektleitung) hat durch ein innovatives KMU zu erfolgen. - Mindestens 50 Prozent der Forschungs- und Entwicklungs-Gesamtkosten des Vorhabens müssen von KMU aufgebracht werden. Die Beteiligung der Projektpartner muss ausgewogen sein, das heißt, kein Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerstaat darf mehr als 70 Prozent der Gesamtkosten tragen. - Ihr Produkt oder Verfahren sollte innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Vorhabens Marktreife erlangen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 11.8.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 25.8.2021, B7; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13.12.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 22.12.2023, B10.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.