Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Wenn Sie als Kommune den Gigabit-Ausbau in unwirtschaftlichen Gebieten vorantreiben möchten, können Sie Fördermittel beantragen. Dieser Zuschuss schließt die finanzielle Lücke privater Netzbetreiber.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Digitalisierung,Infrastruktur,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Kommune den Ausbau von Gigabit-Netzen unterstützen möchten. Dies gilt für Gebiete, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist. Die Zuwendung hilft Ihnen dabei, die finanzielle Lücke von Telekommunikationsunternehmen zu schließen. Diese Unternehmen bauen das Netz auf und betreiben es für mindestens 7 Jahre. Die Förderung richtet sich an Gebiete mit einem großen Nachholbedarf. Förderfähig ist der Netz-Ausbau, wenn Endkunden aktuell keine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download zur Verfügung steht. Mit dem Ausbau gewährleisten Sie für alle angeschlossenen Adressen eine Zielbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch. Besonders berücksichtigt werden bei der Förderung wichtige öffentliche und private Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, Behörden, Verkehrsknotenpunkte sowie verschiedene Unternehmen. Sie erhalten 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung. Wenn Ihre Kommune eine geringe Wirtschaftskraft aufweist, kann sich der Fördersatz auf bis zu 70 % erhöhen. Sie müssen als Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von 10 % leisten. Ihr Bundesland kann diesen Eigenanteil für Sie übernehmen.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie haben vor der Antragstellung einen Branchendialog und ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. - Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. - Sie gewährleisten durch den Netz-Ausbau für alle Endnutzer eine Bandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch. - Ihr Förderprojekt überschreitet die Bagatellgrenze von 100.000 EUR. - Sie können die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Ausschlussgründe:
- Sie haben das Ausbauprojekt bereits vor der vorläufigen Bewilligung begonnen. - Das Fördergebiet verfügt bereits über 2 Netze mit jeweils mindestens 100 Mbit/s im Download. - Das Gebiet verfügt über ein Kabelnetz nach DOCSIS-3.1-Standard oder wird innerhalb von 12 Monaten damit aufgerüstet. - Sie fordern Fördermittel für Anschlüsse, bei denen lediglich der Teilnehmeranschluss am Gebäude fehlt. - Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission bisher nicht nachgekommen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel verläuft in mehreren Stufen. Sie können sich jederzeit an den Projektträger des Bundes wenden, um sich zur Antragstellung beraten zu lassen.
Schritt 1: Branchendialog und Markterkundung
- Sie führen vor dem Antrag einen Branchendialog durch. - Danach starten Sie ein Markterkundungsverfahren auf der Onlineplattform der Bewilligungsbehörde.
Schritt 2: Vorläufige Bewilligung
- Sie reichen Ihren Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde ein. - Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag anhand eines Kriterienkatalogs. - Sie erhalten danach einen Bescheid über die vorläufige Förderhöhe.
Schritt 3: Auswahlverfahren
- Sie führen ein Auswahlverfahren durch, um einen Netzbetreiber zu finden. - Sie verwenden dafür die bereitgestellten Musterverträge. - Sie reichen das Ergebnis der Vergabe und Ihren Finanzierungsplan bei der Bewilligungsbehörde ein.
Schritt 4: Abschließende Bewilligung
- Die Bewilligungsbehörde prüft das wirtschaftlichste Angebot der Vergabe. - Sie erhalten den abschließenden Zuwendungsbescheid. - Erst danach schließen Sie den Vertrag mit dem Netzbetreiber ab.
Fristen
- Die Antragstellung ist im Rahmen der Stichtage der jeweiligen Förderaufrufe möglich. - Das Markterkundungsverfahren muss für mindestens 30 Tage veröffentlicht werden. - Das Markterkundungsverfahren darf bei Start des Auswahlverfahrens maximal 12 Monate alt sein.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Für die vorläufige Bewilligung (Stufe 1):
- Ergebnisse des vorherigen Branchendialogs - Dokumentation des durchgeführten Markterkundungsverfahrens - Antrag auf Bewilligung in vorläufiger Höhe
Für die abschließende Bewilligung (Stufe 2):
- Finanzierungsplan - Nachweis der Auswahlentscheidung aus dem Vergabeverfahren - Antrag auf Bewilligung in abschließender Höhe
Hinweis
Fördermittel für den Gigabitausbau: Schließen Sie die Wirtschaftlichkeitslücke privater Netzbetreiber und beantragen Sie hier Ihren Zuschuss!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.