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Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+

Wenn Sie als Hochschule oder Einrichtung Ihre innovativen Forschungsergebnisse auf Anwendbarkeit und Verwertung prüfen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule oder öffentliche Einrichtung bei der Finanzierung von Vorhaben in allen Forschungsbereichen. Gefördert werden Vorhaben, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen sowie deren Innovationspotenzial systematisch aufzeigen. Die betroffenen Forschungsergebnisse müssen sich zum Zeitpunkt des Vorhabens in der Validierungsphase befinden, das heißt zwischen Findung und Anwendung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Der Zuschuss beträgt normalerweise bis zu EUR 500.000 pro Vorhaben und Jahr. An der Fördermaßnahme VIP+-Interessierten – insbesondere Erstantragstellenden – wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Sie berät bei der Zuordnung von Projektideen und vermittelt fachliche Ansprechpartner beim Projektträger. Die Förderberatung steht auch für weiterführende Förderfragen zur Validierung sowie zum Wissens- und Erkenntnistransfer zur Verfügung. www.foerderinfo.bund.de Telefon: 0800 26 23 008 E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Hochschulen, - von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie - Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten. Dies geschieht dann nur ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung. - Sie müssen für Ihr Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorweisen und umsetzen. - Für Ihr Vorhaben müssen Sie als Teil des Unterstützungskonzepts Mentoren, sogenannte Innovationsmentoren, miteinbeziehen. Diese müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung Ihnen gegenüber schriftlich erklären. - Ihr Innovationsmentor muss bereits Erfahrungen in erfolgreichen Innovationsprozessen gesammelt haben. - Gehen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen Partnern ein, so müssen Sie Ihre Kooperation in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung regeln.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 9.2.2015, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.2.2015, B2.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.