ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Objektplanung Gebäude
Gemeinde Ahorn · Ahorn, Bayern
Aktenzeichen 1200-0452-2024/000274veröffentlicht 17.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 450 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 450 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ahorn96482, Landkreis Coburg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen35 %
- Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche20 %
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung20 %
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn10 %
- Preis15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
Beschreibung des Loses
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (80,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone III gem. §§ 5, 35 Abs. 2 bis 7 HOAI i.V.m. Anlage 10.2 HOAI
Anrechenbare Kosten: KG 200: 30.000,- € netto KG 300: 2.970.000,- € netto KG 400: 1.246.250,- € netto KG 600: 330.000,- € netto
Besondere Leistungen: - Erstellen eines längerfristigen, finanziell abgestimmten Konzepts für die Gesamterneuerung der Schulanlage zur Vermeidung von "verlorenen Kosten" bei der Schritt-für-Schritt-Teilsanierung - Erstellen eines Raumbuches - Fortschreibung des Raumbuches in detaillierter Form
Angestrebtes Kostenbudget für Baumaßnahmen: 6.500.000,- EUR netto
Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: ab 01/2025 Vorgesehener Baubeginn: 08/2025
Planungsziel: Mit der Fortführung der Generalsanierung der "Johann-Gemmer-Grundschule" sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Ziel dabei ist, die Gebäude barrierefrei umzubauen, die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen nach den Maßstäben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umzusetzen und die für die Nutzung in den kommenden Jahren erforderlichen, neuen Raumstrukturen zu schaffen, damit das Gebäude wieder attraktiv wird und beste Voraussetzungen für Lernaktivitäten bietet. Die Schüler sollen mit einem ansprechenden Umfeld Freude am Besuch der Schule und am Lernen haben. Neben den Sanierungsarbeiten an den Gebäuden bedarf es zudem einer Überarbeitung und Neugestaltung der Außenanlagen, sowie einer Entsiegelung der Asphaltflächen. Hier wurden bereits in den vorausgegangenen Bauumfängen Teilbereiche, insbesondre die Eingangsbereiche sowie barrierefrei Bushaltepunkte neu angelegt und umgestaltet. Die Leistungen der Freianlagenplanung werden gesondert ausgeschrieben.
Gebäudebestand: Der Gebäudekomplex der "Johann-Gemmer-Grundschule" ist ein- und zweigeschossig. Das Schulgelände bzw. Schulgebäude ist über die Schulstraße bzw. die Thüringer Straße zu erreichen. Beide Hauptzugänge sind bereits barrierefrei umgebaut. Auf der Ebene des Haupteingangs liegen beide Windfänge, die beiden Aulen sowie die Verwaltung. Von den beiden Aulen sind die Klassenraumtrakte nur über eine jeweils 6-stufige Treppenanlagen zu erreichen. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Somit ist die innere Erschließung der "Johann-Gemmer-Grundschule" nicht barrierefrei. Um die "Große Aula" gruppieren sich die Verwaltung, das "Hohe Haus", der Verbindungsgang und die "Kleine Aula" mit Zugang zur "Mittagsbetreuung". Ebenfalls an der "Großen Aula" liegt ein teilweise überdachter Innenhof. Die Baukonstruktion besteht aus einem Stahlbetonskelett mit Ausmauerungen im Brüstungsbereich aus Ziegeln. Als Zwischen-/ Dachgeschossdecken wurden Kassettendecken bzw. Stahlbetonmassivdecken eingebaut. In der Verwaltung und "Großen Aula" wurden die Dachkonstruktionen aus Leimholzbindern, Sparren und Schalung errichtet. Beim Gebäudeteil "Mittagsbetreuung" ist eine Stahl-Holz-Dachkonstruktion vorhanden. Bis auf einen Teil der "Großen Aula" und der "Mittagsbetreuung" hatten ursprünglich alle Gebäude Flachdächer. Auf diesen Flachdächern wurde 1987 teilweise ein zimmermannsmäßiger Holzdachstuhl mit Metalleindeckung errichtet. So entstanden teilweise Pult-, Walm- und Satteldächer als Kaltdächer. Die Dachneigung liegt bei 8°, 11°, 15°, 36° bis 40°. Die Metalldacheindeckung (RIB-ROOF-Elemente) ist hellbraun bzw. am Haupteingang mit zusätzlichen rotbraunen Elementen abgesetzt. Bis auf das neu sanierte "Hohe Haus" sind die Außenfassaden größtenteils verputzt und rotbraun gestrichen. Im Bereich der Verwaltung auf der NW- und SW-Seite sind noch großformatige Fassadenplatten (auch asbesthaltig) vorhanden und an dem südost-seitigen Giebel der "Großen Aula" bzw. oberhalb der Oberlichter von der "Großen der Aula" befinden sich noch alte, kleinformatige Fassadenplatten, die ebenfalls belastet sein können. Die Fenster- und Außentüren bestehen aus dunkelbraunen Metallelementen. Der Fassadenputz und -anstrich ist teilweise beschädigt. Die farbliche Gestaltung wirkt eher trist und entspricht nicht mehr einem zeitgemäßen Erscheinungsbild. Die vorhandene Bausubstanz ist größtenteils grundsolide. Dennoch zeigt sich durch die rund fünfzigjährige Nutzung und dem späteren Leerstand der Verschleiß bei vielen Bauteilen (Türen, Fenster, Fußböden, etc.) oder die Bauteile haben ihre Lebensdauer bereits überschritten. Die vorhandenen Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen und die Gebäudehülle erfüllen die gültigen, energetischen Richtlinien nicht mehr. Einzig auf der Süd-Ost-Seite im Bereich der "Mittagsbetreuung" zeigen sich an der Fassade Setzungserscheinungen bzw. Rissbilder. Hier sind im Zuge der Abwasserkanal- bzw. Abdichtungsarbeiten Untersuchungen zum Baugrund bzw. der Fundamentierung vorzunehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen
- Qualität
- Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
- Qualität
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
- Qualität
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von … ganz lesenkürzer
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung: • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt/in" nach Art. 4 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master) • Nachweisberechtigung für den Brandschutznachweis- Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugela … ganz lesenkürzer
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: 3,0 Mio. EUR Mindestdeckungssumme für Personenschäden pauschal je Schadensfall 1,5 Mio. EUR Mindestdeckungssumme für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden pauschal je Schadensfall Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: 500.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)- Kriterium
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten sechs Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen … ganz lesenkürzer
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten sechs Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2018 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens zwei Referenzen aus den letzten sechs Jahren mit mindestens den LPH 2-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 2-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Hierbei mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen für ein Schulgebäude oder ein vergleichbares Bauvorhaben (Bildungsstätte/Konferenz- bzw. Tagungsstätte) mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und mit Kosten der KGR 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 2,0 Mio. € (netto). Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen. Mindestanforderung: 3 technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 5-7 HOAI sowie LPH 8-9 HOAI.
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Gemeinde Ahorn Badstraße 20a 96482 Ahorn Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als … ganz lesenkürzer
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Gemeinde Ahorn Badstraße 20a 96482 Ahorn Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Der Bewerbungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird auf 3 Bewerber begrenzt. Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [20 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens sechs Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts, des Vergabeverfahrens sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [50 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [20 %]
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Ahorn
- Anschrift
- Badstraße 20 A, 96482 Ahorn
- Kontakt
- info@
ahorn.de - Auskünfte
- Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@
coburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 397b84e3-ee01-4f31-ab29-bf6e1acf114c.