ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Fachplanung Technische Ausrüstung
Gemeinde Ahorn · Ahorn, Bayern
Aktenzeichen 1200-0452-2025/000486veröffentlicht 29.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- CPV 71321000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Planungsleistungen zur Überleitung des gemeindlichen Abwassers von der Kläranlage Künzing zum Pumpwerk "Röhr" der Stadtwerke VilshofenGemeinde Künzing · KünzingFrist 19.11.2026
- 62-2026-789-EF - Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Paragraph 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021Stadt Regensburg · RegensburgFrist 04.12.2026
- TragwerksplanungStaatliches Bauamt Traunstein · TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH · MünchenFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ahorn96482, Landkreis Coburg, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Angaben zur Projekteinschätzung15 %
- Projektteam10 %
- Projektteam20 %
- Terminplanung20 %
- Erreichbarkeit10 %
- Honorar20 %
- Honorar5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-3 + 5-9 HOAI)
Beschreibung des Loses
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021
Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 HOAI (91 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-3 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone II
Anrechenbare Kosten: KG 410: 207.200,00 EUR netto KG 420: 480.600,00 EUR netto KG 430: 280.500,00 EUR netto KG 440: 650.000,00 EUR netto KG 450: 390.500,00 EUR netto KG 480: 71.200,00 EUR netto
Besondere Leistungen: LPH 3 HOAI: Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für einen Fördermittelantrag (BayFAG) bei der Regierung von Oberfranken (insbesondere Entwurfsplanung und Kostenberechnung)
Angestrebtes Kostenbudget für Baumaßnahmen: 6.500.000,- EUR netto
Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: ab 05/2025 Vorgesehener Baubeginn: 03/2026 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 12/2027 Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für einen Fördermittelantrag (BayFAG) bei der Regierung von Oberfranken (insbesondre Entwurfsplanung und Kostenberechnung) ist ein zwingend einzuhaltender Termin: 27. Juni 2025
Die "Johann-Gemmer-Grundschule" besteht aus einem Gebäudekomplex zu dem die Aula/ Pausenraum) mit Hauptzugang, zwei Klassenraumtrakte wie das "Hohe Haus" und die "Mittagsbetreuung" sowie der Verwaltungsbereich gehören. Im Rahmen vorgezogener Um-baumaßnahmen wurden und werden an Objektteilen bereits unterschiedliche Bauleistun-gen durchgeführt. Mit der Generalsanierung der "Johann-Gemmer-Grundschule" sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Ziel dabei ist, das Gebäude barrierefrei umzu-bauen, die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, die für die Nutzung in den kommenden Jahren erforderlichen neuen Raumstrukturen zu schaffen, da-mit das Gebäude wieder attraktiv wird und beste Voraussetzungen für den schulischen Betrieb bietet. Im Übrigen wird auf die Projektbeschreibung des AG (Anlage 3) verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Angaben zur ProjekteinschätzungAufgabenstellung und Projektanforderungen
- Qualität
- ProjektteamZusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
- Qualität
- ProjektteamVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
- Qualität
- TerminplanungTerminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
- Qualität
- ErreichbarkeitOrganisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
- Kosten
- HonorarHonorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
- Kosten
- HonorarHonorar für Besondere Leistungen und sowie Stundensätze
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-3 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag der folgenden Kommune durch: Gemeinde Ahorn Hauptstraße 40 96482 Ahorn
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Ahorn
- Anschrift
- Hauptstraße 40, 96482 Ahorn
- Website
- ahorn.de
- Kontakt
- info@
ahorn.de - Auskünfte
- Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@
coburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- TragwerksplanungStaatliches Bauamt TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbHFrist 04.12.2026
- Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung TragwerksplanungLandeshauptstadt München, BaureferatFrist 08.12.2026
- Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz"Stadt Bad WörishofenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5aef3d2-5a5d-4f28-9b0a-82d2fe1ad9fa.