Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitBeratung2 Berichtigungen

Zuwendungssachbearbeitung im Referat der Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt und Wirtschaftswelt, Strukturpolitik in der Abteilung für Frauen und Gleichstellung des Landes Berlin

Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-V-05-OVveröffentlicht 23.08.2026erstmals 14.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 61 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,34 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 2 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Tagen
  7. Heute
  8. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer, nachfolgend AN, fungiert als treuhänderisch tätiges und, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, beliehenes Unternehmen für die für Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung, nachfolgend AG. Die/der AN gewährleistet die Umsetzung der in den Förderanlagen zum Vertrag beschriebenen Förderinstrumente sowie solcher Förderinstrumente, die diese ersetzen oder ihnen nachfolgen. Die/der AN ist in den Förderanlagen als Bewilligungsstelle bezeichnet, die/der AG als fachaufsichtführende Senatsverwaltung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschäden oder verbindliche Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Die Versicherung muss auch Vermögensschäden umfassen, die im Zusammenhang mit der treuhänderi … ganz lesenNachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschäden oder verbindliche Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Die Versicherung muss auch Vermögensschäden umfassen, die im Zusammenhang mit der treuhänderischen Wahrnehmung von Aufgaben der Zuwendungssachbearbeitung entstehen können. Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000 Euro je Schadensfall. Eine höhere Deckungssumme ist zulässig. Hinweis: Entsprechend § 122 Abs. 3 GWB n.F. genügt zunächst die Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der geforderten Versicherung. Die Vergabestelle fordert weitergehende Nachweise grundsätzlich erst von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern an. Den Bietern bleibt es unbenommen, entsprechende Nachweise bereits mit dem Angebot freiwillig einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Formblatt Unternehmensreferenz mit mindestens drei einschlägigen Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der treuhänderischen Bewirtschaftung von Förder- bzw. Zuwendungsmitteln nach Maßgabe der Eignungskriterien Hinweis: Entsprechend § 122 Abs. 3 GWB n.F. genügt zunächst die … ganz lesenFormblatt Unternehmensreferenz mit mindestens drei einschlägigen Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der treuhänderischen Bewirtschaftung von Förder- bzw. Zuwendungsmitteln nach Maßgabe der Eignungskriterien Hinweis: Entsprechend § 122 Abs. 3 GWB n.F. genügt zunächst die Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der geforderten Referenzen. Die Vergabestelle fordert weitergehende Nachweise grundsätzlich erst von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern an. Den Bietern bleibt es unbenommen, entsprechende Nachweise bereits mit dem Angebot freiwillig einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit, Wirt213 Angebotsschreiben ohne Lose, Wirt2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV), Wirt235 Unteraufträge,Eignungsleihe, Wirt238 Erklärung der Bieter/Bewerbergemeinschaft, Wirt124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen un … ganz lesenEigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit, Wirt213 Angebotsschreiben ohne Lose, Wirt2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV), Wirt235 Unteraufträge,Eignungsleihe, Wirt238 Erklärung der Bieter/Bewerbergemeinschaft, Wirt124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen, Wirt124.1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland, Wirt214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue, Wirt215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen, Wirt2140 Besondere Vertragsbedingungen Einhaltung ILOKernarbeitsnormen, Wirt2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen, Wirt-2141 BVB zur Frauenförderverordnung (FFV), Wirt2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen, Verpflichtung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz),
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
07.09.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenI. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Wirt-240 P (Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz) Paragraf des Strafgesetzbuches Inhalt 97b Abs. 2 i.V.m. 94-97a, 101 Verrat in irriger Annahme eines Staatsgeheimnisses, Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, Landesverräterische Ausspähung, Preisgab … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Wirt-240 P (Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz) Paragraf des Strafgesetzbuches Inhalt 97b Abs. 2 i.V.m. 94-97a, 101 Verrat in irriger Annahme eines Staatsgeheimnisses, Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, Landesverräterische Ausspähung, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, Verrat illegaler Geheimnisse, Nebenfolgen 133 Verwahrungsbruch 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 203 Verletzung von Privatgeheimnissen 204 Verwertung fremder Geheimnisse 331 Vorteilsnahme

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.09.2026 auf 21.09.2026 verschoben
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 24.08.2026 auf 07.09.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.08.2026
  4. BekanntmachungFrist 24.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b2998450-7ff8-4a9f-81be-2def4fb66b6c.