ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Betreuungsleistungen an verschiedenen Grundschulen
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH · Hanau, Hessen
Aktenzeichen 60845-23veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 YEARS
- 01.08.2024 – …
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Kinzig-Kreis.
- Transport und Verwertung/Entsorgung von Abfällen vom Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer bzw. Deponie Schlüchtern-HohenzellMain-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · GelnhausenFrist 17.11.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THW · GelnhausenFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 9 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 YEARS01.08.2024 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hanau63452, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts60 %
- Qualität und Güte des Personalkonzeptes20 %
- Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025.
Lose9 Lose
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Grundschule Biebergemünd-Wirtheim Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 3 | Grundschule Erlensee-Rückingen Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 4 | Schule am Eulenhof Erlensee Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 5 | Geschwister-Scholl-Schule Großkrotzenburg Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 6 | Alte Dorfschule Hasselroth-Gondsroth Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 7 | Jossatalschule Joßgrund Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 8 | Fritz-Schubert-Schule Maintal-Hochstadt Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 9 | Grundschule Paul-Maar-Schule Nidderau-Eichen Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
| 10 | Grundschule Schlüchtern-Herolz Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt. | 2 YEARS | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Höhe des zu erhebenden BetreuungsentgeltsPreisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
- Qualität
- Qualität und Güte des Personalkonzeptes
- Qualität
- Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 YEARS
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht ertei … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.- Optionen
- Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SHSF4
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG, Langenselbold | 1 |
| 4 | Kaleidoskop e.V., Frankfurt | 1 |
| 5 | Kaleidoskop e.V., Frankfurt | 1 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 7 | DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG, Langenselbold | 1 |
| 8 | Kaleidoskop e.V., Frankfurt | 1 |
| 9 | DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG, Langenselbold | 1 |
| 10 | Förderverein GS Herolz, Schlüchtern | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH
- Anschrift
- Dörnigheimer Straße 1, 63452 Hanau
- Kontakt
- vergabestelle@
goerg.de - Auskünfte
- GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBvergabestelle@
goerg.de
Bei uns erfasst
- ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Cateringleistungen zur Mittagsversorgung der Schülerbetreuung an acht Grundschulen des Main-Kinzig-Kreises24.09.2026 · 7 Angebote
- ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Grundschulbetreuungsleistungen im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2025/202621.02.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.8 Zuschläge
- KuBuS e.V.6 Zuschläge
- Creative Change e.V.4 Zuschläge
- gsm GmbH3 Zuschläge
- Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung (AAW) e.V.2 Zuschläge
- Diakonie Wetterau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.04.2024 auf 29.04.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 26.03.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.03.2024 auf 22.04.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f016fbc-59a2-451d-b68f-07cfa15481e5.