Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Betreuungsleistungen an verschiedenen Grundschulen

Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH · Hanau, Hessen

Aktenzeichen 60845-23veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 922 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Kinzig-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 9 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 YEARS01.08.2024 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
9
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hanau63452, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts60 %
  • Qualität und Güte des Personalkonzeptes20 %
  • Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025.

Lose9 Lose

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Grundschule Biebergemünd-Wirtheim

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
3
Grundschule Erlensee-Rückingen

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
4
Schule am Eulenhof Erlensee

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
5
Geschwister-Scholl-Schule Großkrotzenburg

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
6
Alte Dorfschule Hasselroth-Gondsroth

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
7
Jossatalschule Joßgrund

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
8
Fritz-Schubert-Schule Maintal-Hochstadt

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
9
Grundschule Paul-Maar-Schule Nidderau-Eichen

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–
10
Grundschule Schlüchtern-Herolz

Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.

2 YEARS–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts60 %
Qualität und Güte des Personalkonzeptes20 %
Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes20 %
Preis
Höhe des zu erhebenden BetreuungsentgeltsPreisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Qualität
Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Qualität
Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 YEARS
Verlängerung
bis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht ertei … ganz lesenbis zu 2-mal: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
Optionen
Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SHSF4

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben0
3DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG, Langenselbold1
4Kaleidoskop e.V., Frankfurt1
5Kaleidoskop e.V., Frankfurt1
6kein Zuschlag angegeben0
7DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG, Langenselbold1
8Kaleidoskop e.V., Frankfurt1
9DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG, Langenselbold1
10Förderverein GS Herolz, Schlüchtern1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH
Anschrift
Dörnigheimer Straße 1, 63452 Hanau
Kontakt
vergabestelle@goerg.de
Auskünfte
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBvergabestelle@goerg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

78vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
354.955 €Zuschlagswert im Median
193.112 € – 792.521 €mittlere Hälfte, 28 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.04.2024 auf 29.04.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 26.03.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.03.2024 auf 22.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f016fbc-59a2-451d-b68f-07cfa15481e5.