Zuschlagsempfänger
KuBuS e.V.
64678 LindenfelsZuschläge 05.03.2026 bis 27.03.2026
Aufträge4Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose4gewonnene Lose
Zuschlagswert2,86 Mio. €Summe aus 4 von 4 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- KuBuS e.V.
- Ort
- 64678 Lindenfels, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge4 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 27.03.2026 | Nibelungenschule, Heppenheim - Trägerschaft Ganztagsförderung/Schulkindbetreuung - Pakt für den Ganztag (K2) | Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle | – | 878.170 € |
| 06.03.2026 | Ulfenbachtalschule, Grasellenbach-Wahlen - Trägerschaft Ganztagsförderung - Grundschule Pakt für den Ganztag | Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle | – | 790.588 € |
| 06.03.2026 | Carl-Orff-Schule, Lindenfels - Trägerschaft Ganztagsförderung - Grundschule Pakt für den Ganztag | Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle | – | 798.319 € |
| 05.03.2026 | Eichendorffschule, Heppenheim-Kirschhausen - Trägerschaft Ganztagsförderung/Schulkindbetreuung - Pakt für den Ganztag | Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle | – | 390.984 € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
- Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle4 Aufträge · 2,86 Mio. €
Regionen der Aufträge
- Hessen4 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20264 · 2,86 Mio. €
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.