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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024 / ZBL / Z.24-0028veröffentlicht 15.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 850 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.09.2024 – 31.08.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlbm.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über lbm.vergabe.rlp.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagsertei … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Schadenfall, mindestens 2fach maximiert, besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird: - Personen- und Sachschäden mindestens jeweils 3.000.000 EUR je Schadensfall - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Mit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Approbation gemäß des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in der derzeit gültigen Fassung (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt) vorzulegen. Mit dem Angebot hat der Bieter … ganz lesenMit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Approbation gemäß des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in der derzeit gültigen Fassung (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt) vorzulegen. Mit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt) vorzulegen. Kommt der Bieter für die Vertragserfüllung in Betracht, hat er vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle, den Nachweis in beglaubigter Fotokopie zu erbringen, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein). Mit dem Angebot sind darüber hinaus folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird anhand der in Teil A - Anbieterprofil und Teil A - Vertreterprofil zunächst in Form einer Eigenerklärung anzugebenden beruflichen Qualifikationen (Studien- und Ausbildungsnachweise) geprüft, ob der Bieter (und sein Vertreter) über die notwendige berufliche Leistung … ganz lesenIm Rahmen der Eignungsprüfung wird anhand der in Teil A - Anbieterprofil und Teil A - Vertreterprofil zunächst in Form einer Eigenerklärung anzugebenden beruflichen Qualifikationen (Studien- und Ausbildungsnachweise) geprüft, ob der Bieter (und sein Vertreter) über die notwendige berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Dies erfolgt insbesondere anhand der Angaben zu: - Studium der Zahnmedizin, ggfls. Facharztausbildung - Bisheriger beruflicher Werdegang - Durchschnittliche Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter/ -innen - Angaben zu Schulungen und Fortbildungen Weiterhin hat der Bieter und sein Vertreter im Rahmen der Eignungsprüfung jeweils seine Approbation gemäß des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in der derzeit gültigen Fassung vorzulegen. Der/die für die Auftragsausführung vorgesehene Zahnarzt/Zahnärztin muss über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens der folgenden Niveaustufen nach dem Gemeinsamen europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen: a) in Bezug auf das allgemeine Sprachniveau: Niveaustufe B2 b) in Bezug auf das Fachsprachenniveau: Niveaustufen C1 Dies ist mit dem Angebot in der Teil A - Eigenerklärungen verbindlich zuzusichern und nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachzuweisen. Hinweis: Für den Fall, dass ein Bieter aus einem anderen Staat für die Vertragserfüllung in Betracht kommt, behält sich die Vergabestelle vor, entsprechende Nachweise über die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse in beglaubigter Fotokopie (nicht älter als 6 Monate) vor Zuschlagserteilung anzufordern. Der Bieter verpflichtet sich, die Nachweise fristgemäß auf Verlangen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2024. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch einmalig um zwei weitere Jahre, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt 9 Monate vor Ablauf der … ganz lesenbis zu 1-mal: Der zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2024. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch einmalig um zwei weitere Jahre, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt 9 Monate vor Ablauf der Mindestver-tragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre und endet somit spätestens zum 31.08.2030.
Optionen
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: Der zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2024. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch einmalig um zwei weitere Jahre, es sei denn, eine der Vertragsparteien k … ganz lesenVertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: Der zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2024. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch einmalig um zwei weitere Jahre, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt 9 Monate vor Ablauf der Mindestver-tragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre und endet somit spätestens zum 31.08.2030. Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 3.5 Notfallversorgung: siehe hierzu Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.14
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbm.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 DAYS
Angebotsöffnung
10.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreue … ganz lesenLeistung: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1X6F49QT Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgest … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1X6F49QT Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d044a53-dce5-4809-9f25-c4dfc821733f.