Zahlungsdienstleister
Studierendenwerk München Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen Verg_EU-051_25veröffentlicht 03.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 981 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2029
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 981 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.06.2026 – 31.05.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 11 Monatenan Studierendenwerk München Oberbayern
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist ein Zahlungsdienstleisters, welcher eine zukunftssichere und bedarfsgerechte Lösung für die Abwicklung der bargeldlosen, rein elektronischen, offenen Zahlungen in allen gastronomischen Einrichtungen des STWM bereitstellen kann. Dabei sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: - Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Akzeptanz für die Nutzenden der Hochschulgastronomie - Effiziente elektronische Bezahlvorgängen mit geringsten Wartezeiten - Sicherstellung höchster Sicherheitsstandards bei der Zahlungsabwicklung - Integration in bestehende oder zukünftige Kassensysteme und Warenwirtschaftssysteme - Transparente, sichere und nachvollziehbare Abrechnungs- und Reporting-Funktionen - Implementierung von Zahlvorgängen ohne Bargeld(-aufladung) - Bereitstellung von Lösungen, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an digitale Bezahlverfahren entsprechen, wie insbesondere mobile Payment - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung
Gegenstand nach CPV
- 66000000Finanz- und VersicherungsdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Kosten
- Wirtschaftlichkeit (50%) unterteilt in zwei (2) Unterkriterien: - Total Cost of Payment (TCOP): Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit - Transaktionskostenstruktur: Gebührenmodell (Festgebühr, Prozentsatz), Mindestgebühren und Preisstaffelung bei Volumenwachstum
- Qualität
- Service und Support (25%) unterteilt in vier (4) Unterkriterien: - Service Level Agreement (SLA): Garantierte Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Entstörungsfristen, keine rein automatisierten Antworten durch KI-Systeme und Chatbots - Technical/API-Support: Qualität und Erreichbarkeit des Supports für die technische Integration und bei Störungen der Schnittstelle (API-Response-Zeiten); direkter Zugang zum technischen Support (Level 3 oder höherstufig) - Wartung und Updates: Regelmäßigkeit und Umfang - Reporting und Monitoring: Qualität, Umfang und Echtzeitfähigkiet der Transaktionsübersichten und des Reportingtools, Qualität der Dokumentation
- Qualität
- Technische Machbarkeit (15%) unterteilt in vier (4) Unterkriterien: - Integrationsaufwand und -tiefe: Reibungslose Anbindung an die bestehende IT-Infrastruktur, Komplexität der Anbindung - Systemstabilität und Ausfallsicherheit: Widerstandsfähigkeit gegen Fehler, garantierte Ausfallsicherheit, Ermöglichung von Transaktionen (Zielzahl 300 Transaktionen je Kasse/Terminal pro Tag) auch im Falle einer Störung der DFÜ-Verbindungdswege, Nachweis der Uptime (Verfügbarkeit) und der Redundanzmechanismen bei Systemausfällen - Akzeptierte Zahlungsmethoden und Währungen: Portfolio der angebotenen Zahlungsmittel - Skalierbarkeit: Fähigkeit hohe Transaktionsanzahl (zeitliche Spitzen) zuverlässig zu verarbeiten
- Qualität
- Datenschutz und Sicherheit (10%) unterteilt in vier (4) Unterkriterien: - PCI-DSS-Konformität: Zertifizierungsgrad und Nachweis der Einhaltung des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI-DSS) - Betrugsprävention (Fraud Prevention): Leistungsfähigkeit und Anpassbarkeit der integrierten Tools zur Betrugserkennung und -vermeidung - Regulatorische Konformität: Nachweis der Einhaltung von EU-Zahlungsdienstrichtlinien (PSD2) und der starken Kundenauthentifizierung (SCA) - Datenhaltung: Wie werden Anforderungen der DSGVO erfüllt
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in dem Teilnahmeantrag anzugeben. Die in dieser Ankündigung und in der Aufforderung zum Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Gefordert werden: (1) Erklärung / Nachweis, dass Bewerber ein von der BaFin zugelassenes Finan … ganz lesenkürzer
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in dem Teilnahmeantrag anzugeben. Die in dieser Ankündigung und in der Aufforderung zum Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Gefordert werden: (1) Erklärung / Nachweis, dass Bewerber ein von der BaFin zugelassenes Finanzunternehmen ist (2) Nachweis einer mehrjährigen (größer 3 Jahre) Erfahrung in der Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen (3) Referenzen von mindestens zwei (2) vergleichbaren Kunden in den letzten drei (3) Geschäftsjahren. Hierfür Kurzbeschreibung mit mindestens folgendem Inhalt: - Bezeichnung und Leistungszeitraum des Projekts - Kurzbeschreibung des Projekts (Art und Inhalt der Leistung) - Umfang der Leistung - Anforderung bzgl. Bezahlterminals und Zahlungsabwicklung - Auftraggeber mit vollständigen Kontaktdaten Für die Bewertung der vorgelegten Referenzen werden folgende drei (3) Merkmale herangezogen: - Mensen-/Kantinenbetrieb, Großküchen, Shared Service Centers - hohe Zahl von Zahlungsabwicklungen (5.000) in einem engen Zeitfenster (3 Stunden) - Einsatz von mehr als 50 Terminals parallel (4) Nachweis 500 Mio. Transaktionen jährlich (5) Nachweis 2,5 Mrd. Zahlungsvolumen (6) Eigenerklärung zur Eignung https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=289724- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung m … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=289724- Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=289724- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Eigener … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Eigenerklärungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts Eigenerklärung zur Eignung TNWB auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=289724- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option der einmaligen Verlängerung um ein (1) weiteres Jahr; längstens bis zum 31.05.2030. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 1.100.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das EVergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leopoldstraße 15, 80802 München
- Kontakt
- vergabestelle@
stwm.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5975ccc1-a971-491a-a5fd-a4941d5e57c4.