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vergebenEU-weitBeratung

Wissenschaftliche Begleitung rehapro Projekt ("Schwungbrett")

Jobcenter Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 701 O 1/23veröffentlicht 24.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 887 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50969, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Angebotspreis20 %
  • Konzept zur Leistungserbringung50 %
  • Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Zeitraum 01.05.2024 - 31.10.2027 führt das Jobcenter Köln das Projekt "Schwungbrett - Kräfte nutzen" (Schwungbrett) im Rahmen des vom BMAS geförderten Bundesprogrammes "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" durch. Es wird vom Jobcenter Köln zusammen mit weiteren Partnern als Weiterleitungsempfänger durchgeführt. Das Modellvorhaben soll wissenschaftlich begleitet werden. ***** Die wissenschaftliche Begleitung umfasst den gesamten Zeitraum des Modellvorhabens Schwungbrett vom 01.05.2024 bis 31.10.2027. Die Vergabe dieser Leistung darf jedoch erst nach Projektstart am 01.05.2024 beginnen. Die wissenschaftliche Begleitung ist durch den Auftragnehmer deshalb spätestens ab 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Vertrag endet mit dem 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ggf. sind durch den Auftragnehmer auch Fragestellungen aus dem Zeitraum ab 01.05.2024 zu behandeln. Die Zuschlagserteilung ist für die 28. KW vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass hier verfahrensbedingt zu Verzögerungen kommen kann.

Beschreibung des Loses

Die wissenschaftliche Begleitung umfasst die Erhebung von individuellen Daten aus verschiedenen Quellen: neben der projektspezifischen Schwungbrett-Datenbank wird vom Bieter erwartet, weitere geeignete Datenerhebungen vorzusehen, die sowohl qualitative wie weitere quantitative Daten zu verschiedenen Messzeitpunkten zur Verfügung stellen, die Auskunft darüber geben können, welcher Output und welcher Outcome, im Sinne von Veränderungen und Projekterfolgen auf individueller Fallebene und fallübergreifend, aus verschiedenen Blickwinkeln zu beobachten ist. Die wissenschaftliche Begleitung hat die Aufgabe die Projektimplementation inklusive Aufbau des Projektteams und Projektnetzwerkes, sowie deren Stabilisierung und Weiterentwicklung zu beobachten. Zudem ist das Projekt durch geeignete projekt- und netzwerkentwickelnde Arbeitsformate und vorwiegend in der Umsetzung mit Erkenntnissen aus geeigneten Erhebungen und Formaten laufend zu unterstützen. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt dabei auch die Operationalisierung der Ziele und die datenbasierte Reflektion zur Zielerreichung. Sie unterstützt die Herstellung eines gemeinsamen Zielverständnisses zwischen allen Beteiligten des Modellvorhabens Schwungbrett. Sie erhebt und dokumentiert Daten, auf deren Basis Aussagen über die Zielerreichung getroffen werden. Sie unterstützt durch jährliche Zwischenanalysen die Weiterentwicklung des Modellvorhabens Schwungbrett. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt den Erkenntnistransfer und die Verstetigung des innovativen Handlungsansatzes. Erhebungen und Analysebeiträge sind dabei so zu gestalten, dass die Akteure des Modellvorhabens einen größtmöglichen Nutzen für ihre praktische Arbeit daraus ziehen können. Zugleich soll der für die Projektakteure und Teilnehmenden durch die Aktivitäten der wissenschaftlichen Begleitung entstehende Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erkennbaren Prozess-/Nutzen stehen. Dazu sind mit dem Angebot einzureichenden Leistungskonzept geeignete Vorgehensweisen vorgeschlagen werden. Es besteht die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Programmevaluation. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Instituts für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen mit der Programmevaluation beauftragt. Die angestrebte Vorgehensweise bei der Zusammenarbeit ist vom Bieter im mit dem Angebot einzureichenden Konzept darzulegen. Die Projektleitung soll zudem bei ihren Berichtspflichten gegenüber der Programmevaluation sowie bei der Berichterstattung gegenüber dem BMAS und/oder der Fachstelle rehapro durch Zuarbeiten nach Absprache unterstützt werden. Mit Blick auf die Ziele von Schwungbrett obliegen der wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen der Erfolgsbewertung folgende Aufgaben: - Erhebung und Bewertung von Projektfortschritten und -ergebnissen - Erhebung von individuellen Veränderungen - Bewertung der Zielerreichung in der Zusammenschau der individuellen Fälle - Bewertung der Nachhaltigkeit erreichter individueller Ergebnisse. Zur Umsetzung dieses Aufgabenprofils sind von der wissenschaftlichen Begleitung angemessene, wissenschaftlich begründete Methoden mit einem nützlichen und angemessenen Methodenmix anzuwenden. Dieser soll mindestens beinhalten: ein angemessenes Prozess- und Ergebnismonitoring, angemessene Befragung(en) von Teilnehmenden zur Wahrnehmung und zu Wirkungen des Modellvorhabens (quantitativ und qualitativ), Befragungen geeigneter Akteure und Kooperationspartner zu Kooperationsqualität, Wirkungswahrnehmungen, Weiterentwicklungs- und Transfererfordernissen (quantitativ und qualitativ). Beschreibung der Leistung Unterstützung der Projektumsetzung Um die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung des Projekts zu erhöhen, ist der Bieter während der Projektlaufzeit bei der Nachjustierung der Projektziele sowie der Projektorganisation unterstützend tätig. Dieser Aspekt erfordert im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung Unterstützung bei der Operationalisierung der Projektziele, bei der Beurteilung des Projektfortschritts und bei der Qualitätssicherung. Die Unterstützung enthält im Wesentlichen: - (nach Absprache mit der Projektleitung) Mitarbeit in Projektgremien und Durchführung geeigneter Austausch- und Begleitformate (mindestens: Workshops zur Zieladaption) (Handlungsziele und Maßnahmebestandteile auf das zentrale Ziel und die Detailziele des Modellvorhabens beziehen = Zielsystem erarbeitet) durch das Gesamtteam und alle Zuwendungsempfänger sowie Auftragnehmer im Rahmen von Schwungbrett; Entwicklungsfragen zu professionellen Haltungen, projektspezifischen Definitionen sowie Schnittstellen zu relevanten Akteuren sind erarbeitet und werden reflektiert und erfahrungsbasiert weiterentwickelt. Es sind mehrere Entwicklungs- und Zwischenbilanz-Workshops anzubieten; der Bieter hat eine geeignete und realistische Vorgehensweise darzulegen. - Monitoring der Projektumsetzung, Sammlung und Auswertung von Hinweisen und Daten zur Beurteilung des Projektfortschritts und zur Qualitätssicherung - Identifikation von Erfolgsfaktoren aus der Projektevaluation und aus der fachwissenschaftlichen Diskussion - Regelmäßige Rückmeldungen zu Zwischenergebnissen der Projektevaluation - Zuarbeit zu Sachberichten insbesondere zu Aktivitäten und Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung - Nach Absprache (Zwischen-) Ergebnispräsentationen - Enge Zusammenarbeit mit der Projektleitung und dem Auftraggeber

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis20 %
Konzept zur Leistungserbringung50 %
Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals30 %
Preis
AngebotspreisDetails entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise
Qualität
Konzept zur LeistungserbringungDetails entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten PersonalsDetails entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntma … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0003 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Angebotspreis darf einen Wert von 433.416,60 EUR brutto nicht übersteigen. Angebote, die über den Wert von 433.416,60 EUR (brutto) hinausgehen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass maximal Mittel in dieser Höhe im Finanzierungsplan des Projekts veranschlag … ganz lesenDer Angebotspreis darf einen Wert von 433.416,60 EUR brutto nicht übersteigen. Angebote, die über den Wert von 433.416,60 EUR (brutto) hinausgehen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass maximal Mittel in dieser Höhe im Finanzierungsplan des Projekts veranschlagt und damit förderfähig sind. ***** Das Leistungskonzept darf maximal 12 Seiten umfassen. Bei Leistungskonzepten, die diese Maximalanzahl an Seiten überschreiten, werden nur die ersten 12 Seiten in die Bewertung des Angebotes nach der Bewertungsmatrix einbezogen. Teile des Konzepts, die auf den nachfolgenden Seiten ausgeführt werden, werden demnach nicht bewertet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y94HGSK WICHTIG: Die unter 2.1.6 genannten Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 123, 124 GWB mit den zusätzlichen Angaben aus §§ 125, 126 GWB. Als Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung abzugegeben. Hierzu ist d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y94HGSK WICHTIG: Die unter 2.1.6 genannten Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 123, 124 GWB mit den zusätzlichen Angaben aus §§ 125, 126 GWB. Als Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung abzugegeben. Hierzu ist das Formular 5 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" mit dem Angebot einzureichen. Sie finden dies unter den Dokumenten unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H554/documents

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V., Mainz5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Pohligstr. 3, 50969 Köln
Kontakt
jobcenter-koeln.vergabestelle@jobcenter-ge.de

Bei uns erfasst

33Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f239fb8c-efd2-49ac-af8d-b723ceb66cbd.