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vergebenEU-weitBeratung

Wissenschaftliche Begleitung rehapro Projekt ("Schwungbrett")

Jobcenter Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 701 O 1/23veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 887 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50969, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Angebotspreis20 %
  • Konzept zur Leistungserbringung50 %
  • Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Jobcenter Köln
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    Zur Öffnung der Angebote sind Bieter*innen nicht zugelassen.
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Zeitraum 01.05.2024 - 31.10.2027 führt das Jobcenter Köln das Projekt "Schwungbrett - Kräfte nutzen" (Schwungbrett) im Rahmen des vom BMAS geförderten Bundesprogrammes "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" durch. Es wird vom Jobcenter Köln zusammen mit weiteren Partnern als Weiterleitungsempfänger durchgeführt. Das Modellvorhaben soll wissenschaftlich begleitet werden. ***** Die wissenschaftliche Begleitung umfasst den gesamten Zeitraum des Modellvorhabens Schwungbrett vom 01.05.2024 bis 31.10.2027. Die Vergabe dieser Leistung darf jedoch erst nach Projektstart am 01.05.2024 beginnen. Die wissenschaftliche Begleitung ist durch den Auftragnehmer deshalb spätestens ab 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Vertrag endet mit dem 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ggf. sind durch den Auftragnehmer auch Fragestellungen aus dem Zeitraum ab 01.05.2024 zu behandeln. Die Zuschlagserteilung ist für die 28. KW vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass hier verfahrensbedingt zu Verzögerungen kommen kann.

Beschreibung des Loses

Die wissenschaftliche Begleitung umfasst die Erhebung von individuellen Daten aus verschiedenen Quellen: neben der projektspezifischen Schwungbrett-Datenbank wird vom Bieter erwartet, weitere geeignete Datenerhebungen vorzusehen, die sowohl qualitative wie weitere quantitative Daten zu verschiedenen Messzeitpunkten zur Verfügung stellen, die Auskunft darüber geben können, welcher Output und welcher Outcome, im Sinne von Veränderungen und Projekterfolgen auf individueller Fallebene und fallübergreifend, aus verschiedenen Blickwinkeln zu beobachten ist. Die wissenschaftliche Begleitung hat die Aufgabe die Projektimplementation inklusive Aufbau des Projektteams und Projektnetzwerkes, sowie deren Stabilisierung und Weiterentwicklung zu beobachten. Zudem ist das Projekt durch geeignete projekt- und netzwerkentwickelnde Arbeitsformate und vorwiegend in der Umsetzung mit Erkenntnissen aus geeigneten Erhebungen und Formaten laufend zu unterstützen. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt dabei auch die Operationalisierung der Ziele und die datenbasierte Reflektion zur Zielerreichung. Sie unterstützt die Herstellung eines gemeinsamen Zielverständnisses zwischen allen Beteiligten des Modellvorhabens Schwungbrett. Sie erhebt und dokumentiert Daten, auf deren Basis Aussagen über die Zielerreichung getroffen werden. Sie unterstützt durch jährliche Zwischenanalysen die Weiterentwicklung des Modellvorhabens Schwungbrett. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt den Erkenntnistransfer und die Verstetigung des innovativen Handlungsansatzes. Erhebungen und Analysebeiträge sind dabei so zu gestalten, dass die Akteure des Modellvorhabens einen größtmöglichen Nutzen für ihre praktische Arbeit daraus ziehen können. Zugleich soll der für die Projektakteure und Teilnehmenden durch die Aktivitäten der wissenschaftlichen Begleitung entstehende Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erkennbaren Prozess-/Nutzen stehen. Dazu sind mit dem Angebot einzureichenden Leistungskonzept geeignete Vorgehensweisen vorgeschlagen werden. Es besteht die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Programmevaluation. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Instituts für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen mit der Programmevaluation beauftragt. Die angestrebte Vorgehensweise bei der Zusammenarbeit ist vom Bieter im mit dem Angebot einzureichenden Konzept darzulegen. Die Projektleitung soll zudem bei ihren Berichtspflichten gegenüber der Programmevaluation sowie bei der Berichterstattung gegenüber dem BMAS und/oder der Fachstelle rehapro durch Zuarbeiten nach Absprache unterstützt werden. Mit Blick auf die Ziele von Schwungbrett obliegen der wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen der Erfolgsbewertung folgende Aufgaben: - Erhebung und Bewertung von Projektfortschritten und -ergebnissen - Erhebung von individuellen Veränderungen - Bewertung der Zielerreichung in der Zusammenschau der individuellen Fälle - Bewertung der Nachhaltigkeit erreichter individueller Ergebnisse. Zur Umsetzung dieses Aufgabenprofils sind von der wissenschaftlichen Begleitung angemessene, wissenschaftlich begründete Methoden mit einem nützlichen und angemessenen Methodenmix anzuwenden. Dieser soll mindestens beinhalten: ein angemessenes Prozess- und Ergebnismonitoring, angemessene Befragung(en) von Teilnehmenden zur Wahrnehmung und zu Wirkungen des Modellvorhabens (quantitativ und qualitativ), Befragungen geeigneter Akteure und Kooperationspartner zu Kooperationsqualität, Wirkungswahrnehmungen, Weiterentwicklungs- und Transfererfordernissen (quantitativ und qualitativ). Beschreibung der Leistung Unterstützung der Projektumsetzung Um die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung des Projekts zu erhöhen, ist der Bieter während der Projektlaufzeit bei der Nachjustierung der Projektziele sowie der Projektorganisation unterstützend tätig. Dieser Aspekt erfordert im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung Unterstützung bei der Operationalisierung der Projektziele, bei der Beurteilung des Projektfortschritts und bei der Qualitätssicherung. Die Unterstützung enthält im Wesentlichen: - (nach Absprache mit der Projektleitung) Mitarbeit in Projektgremien und Durchführung geeigneter Austausch- und Begleitformate (mindestens: Workshops zur Zieladaption) (Handlungsziele und Maßnahmebestandteile auf das zentrale Ziel und die Detailziele des Modellvorhabens beziehen = Zielsystem erarbeitet) durch das Gesamtteam und alle Zuwendungsempfänger sowie Auftragnehmer im Rahmen von Schwungbrett; Entwicklungsfragen zu professionellen Haltungen, projektspezifischen Definitionen sowie Schnittstellen zu relevanten Akteuren sind erarbeitet und werden reflektiert und erfahrungsbasiert weiterentwickelt. Es sind mehrere Entwicklungs- und Zwischenbilanz-Workshops anzubieten; der Bieter hat eine geeignete und realistische Vorgehensweise darzulegen. - Monitoring der Projektumsetzung, Sammlung und Auswertung von Hinweisen und Daten zur Beurteilung des Projektfortschritts und zur Qualitätssicherung - Identifikation von Erfolgsfaktoren aus der Projektevaluation und aus der fachwissenschaftlichen Diskussion - Regelmäßige Rückmeldungen zu Zwischenergebnissen der Projektevaluation - Zuarbeit zu Sachberichten insbesondere zu Aktivitäten und Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung - Nach Absprache (Zwischen-) Ergebnispräsentationen - Enge Zusammenarbeit mit der Projektleitung und dem Auftraggeber

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis20 %
Konzept zur Leistungserbringung50 %
Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals30 %
Preis
AngebotspreisDetails entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise
Qualität
Konzept zur LeistungserbringungDetails entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten PersonalsDetails entnehmen Sie bitte Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der/die Bieter*in muss als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit drei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge innerhalb der letzten zehn Jahre vorweisen. Als vergleichbar gelten Evaluationen und / oder wissenschaftliche Begleitungen von Projekten und Programmen mit SGB II - Bezi … ganz lesenDer/die Bieter*in muss als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit drei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge innerhalb der letzten zehn Jahre vorweisen. Als vergleichbar gelten Evaluationen und / oder wissenschaftliche Begleitungen von Projekten und Programmen mit SGB II - Beziehenden mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder anerkannter Schwerbehinderung und Evaluationen und / oder wissenschaftliche Begleitungen für Modellvorhaben rehapro oder ähnlichen Bundesprogrammen, die von Jobcentern beantragt und durchgeführt worden sind. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die erbrachten Referenzen einzureichen. Hierfür ist das Formular 5.1 Eigenerklärung Referenzen mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Der/die Bieter*in muss als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit erklärtermaßen gemäß der Standards für Evaluation der DeGEval - Gesellschaft für Evaluation arbeiten. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die Arbeit gemäß der Standards für Evaluation der DeGEval - Gesellschaft für Evaluation mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist das Formular 5.2 Eigenerklärung DeGEval mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russ … ganz lesen1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Als Nachweis ist die Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland mit dem Angebot einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 WEEKS
Angebotsöffnung
03.06.2024, 10:05 Uhr. Zur Öffnung der Angebote sind Bieter*innen nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Ausführungsbedingungen siehe § 2 der Besonderen Vertragsbedingungen Vergütung/Rechnung siehe § 3 der Besonderen Vertragsbedingungen Urheberrechte und Nutzungsrechte siehe § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen Datenschutz siehe § 5 der Besonderen Vertragsbedingungen Personaleinsatz sie … ganz lesenLeistung: Ausführungsbedingungen siehe § 2 der Besonderen Vertragsbedingungen Vergütung/Rechnung siehe § 3 der Besonderen Vertragsbedingungen Urheberrechte und Nutzungsrechte siehe § 4 der Besonderen Vertragsbedingungen Datenschutz siehe § 5 der Besonderen Vertragsbedingungen Personaleinsatz siehe § 6 der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen hier zu finden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H554/documents
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntma … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0003 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Angebotspreis darf einen Wert von 433.416,60 EUR brutto nicht übersteigen. Angebote, die über den Wert von 433.416,60 EUR (brutto) hinausgehen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass maximal Mittel in dieser Höhe im Finanzierungsplan des Projekts veranschlag … ganz lesenDer Angebotspreis darf einen Wert von 433.416,60 EUR brutto nicht übersteigen. Angebote, die über den Wert von 433.416,60 EUR (brutto) hinausgehen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass maximal Mittel in dieser Höhe im Finanzierungsplan des Projekts veranschlagt und damit förderfähig sind. ***** Das Leistungskonzept darf maximal 12 Seiten umfassen. Bei Leistungskonzepten, die diese Maximalanzahl an Seiten überschreiten, werden nur die ersten 12 Seiten in die Bewertung des Angebotes nach der Bewertungsmatrix einbezogen. Teile des Konzepts, die auf den nachfolgenden Seiten ausgeführt werden, werden demnach nicht bewertet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y94H554 WICHTIG: Die unter 2.1.6 genannten Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 123, 124 GWB mit den zusätzlichen Angaben aus §§ 125, 126 GWB. Als Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung abzugegeben. Hierzu ist d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y94H554 WICHTIG: Die unter 2.1.6 genannten Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 123, 124 GWB mit den zusätzlichen Angaben aus §§ 125, 126 GWB. Als Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ist eine Eigenerklärung abzugegeben. Hierzu ist das Formular 5 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" mit dem Angebot einzureichen. Sie finden dies unter den Dokumenten unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H554/documents

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Pohligstr. 3, 50969 Köln
Kontakt
jobcenter-koeln.vergabestelle@jobcenter-ge.de

Bei uns erfasst

33Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 274f4a63-6712-4871-89d1-4a84689a3710.