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Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main - Frankfurt Forward

Wirtschaftsförderung Frankfurt Frankfurt Economic Development GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 02/23veröffentlicht 13.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1033 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60314, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das wachsende Startup-Ökosystem FrankfurtRheinMain besitzt vielfältige Startups aus unterschiedlichen Branchen. Es ist geprägt von vielen Akteuren wie Institutionen, Inkubatoren, Acceleratoren, etc. mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Aktuell liegt der Stadt Frankfurt keine quantitative Erfassung der aktuellen Startups in Frankfurt vor, Schätzungen gehen von ca. 400-500 Startups aus. Das Projekt Frankfurt Forward wurde 2015 für Startups und etablierte Unternehmen entwickelt zur Förderung von Wirtschaft und Innovation mit dem Ziel der Vernetzung des Ökosystems und zur Positionierung der Stadt Frankfurt. Das Projekt Frankfurt Forward ist Teil des Masterplans Industrie der Stadt Frankfurt. Teil des Projekts war die Zusammenführung von CEOs von Startups mit CEO"s und Entscheidern etablierter Industrieunternehmen. Im Jahr 2019 wurde das Projekt mit dem Ziel der Förderung von Innovation und Digitalisierung in Frankfurt am Main und der Region erneut aufgenommen, um weitere Projektbausteine ergänzt und kontinuierlich strategisch weiterentwickelt. Der ursprüngliche Kern, das 1:1 Matching zwischen (Industrie-) Unternehmen und Startups, wurde weiterentwickelt. Durch zielführende Maßnahmen hat sich Frankfurt Forward etabliert und ist nun ein fester Bestandteil der Gründungs- und Startup-Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ökosystems FrankfurtRheinMain. Somit wurde eine dauerhafte Basis für die nachhaltige Entwicklung des Gründerökosystems von Frankfurt am Main ermöglicht.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Beauftragung ist die Umsetzung folgender Ziele: (1) Förderung von Wirtschaft und Innovation durch Matchmaking (2) Förderung der Vernetzung im Ökosystem (3) Positionierung der Stadt Frankfurt im Startup-Ökosystem Leistungsanforderungen: 1. Projektmanagement 2. Startup-Monitoring und Reporting 3. Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Social Media 4. Wettbewerb Frankfurt Forward "Startup of the Month / Year" 5. Event "Startup of the Year" 6. Organisation Fachevents 7. 1:1 Matchings und CEO meets CEO 8. Internationales Matchmaking 9. Partner- und Netzwerkmanagement

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisSiehe Aufforderung zur Angebotsabgabe
Qualität
KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe
Qualität
ProjektteamGewichtung (Punkte, genau) 30Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Kalenderjahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH4VJ Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitlic … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YNAH4VJ Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach HVTG. Hierfür ist die Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. 3. Angabe zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und Einhaltung der Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hierfür ist die Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Darüber hinaus wird auf folgendes hingewiesen: 1. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 2. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang der Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. 3. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 4. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. 5. Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 09.01.2024 um 12:00 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum 21.12.2023, 12.00 Uhr über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CO_BUILDING GmbH, Frankfurt am Main1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
649.087 €Zuschlagswert im Median
395.083 € – 1,65 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cd5e54f-e812-4719-9e9d-ff5a5e593fda.