Konzeption, Planung und Umsetzung des Messeauftritts "Frankfurt RheinMain" auf der Immobilienmesse MIPIM in Cannes
Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 2023-09-18 MIPIMveröffentlicht 08.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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- Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische für die KreisverwaltungLandkreis Marburg-Biedenkopf · 35043 MarburgFrist 24.11.2026
- Büromöbel Backoffice TIMagistrat der Stadt Wetzlar · WetzlarFrist 17.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60314, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main präsentiert sich jedes Jahr im März mit dem Gemeinschaftsstand „Frankfurt RheinMain“ auf der MIPIM. Seit Mitte der 90er Jahre hat die Stadt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH mit der jährlichen Planung und organisatorischen Umsetzung des Messeauftritts beauftragt. Als Veranstalter wird offiziell die Stadt Frankfurt am Main benannt. Die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Abwicklung erfolgt jedoch ausschließlich über die Wirtschaftsförderung. Somit ist sie Auftraggeberin des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Neugestaltung, Herstellung, Anlieferung sowie Auf- und Abbau der Messestände für die Präsentation der Stadt Frankfurt am Main - unter Beteiligung der Region RheinMain - auf der Immobilienmessen MIPIM in Cannes, Frankreich.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Vertragspartner geschlossen. Sie hat eine Laufzeit von 4 Jahren bzw. umfasst die Beteiligung an einer Messe pro Jahr (MIPIM) in den Jahren 2024, 2025, 2026 und 2027. Die Leistungen werden für jedes Jahr im Wege eines Einzelauftrags aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Das Jahr 2024 ist verbindlich als Mindestabnahmemenge festgelegt. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Abnahme verpflichtet und dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Abruf oder Vergütung nicht erbrachter Leistungen zu. Die Leistungen der Jahre 2025, 2026 und 2027 werden aus der Rahmenvereinbarung nur abgerufen, wenn die Leistungen des Jahres 2024 aus Sicht des Auftraggebers zufriedenstellend erbracht wurden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die weiteren Leistungen der Jahre 2025, 2026 und 2027 separat an Dritte zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität 1: Kreativkonzept
- Qualität
- Qualität 2: Umsetzungs- u. Organisationskonzept
- Qualität
- Umweltbezug: Konzept zur CO2-Kompensation
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Vertragspartner geschlossen. Sie hat eine Laufzeit von 4 Jahren bzw. umfasst die Beteiligung an einer Messe pro Jahr (MIPIM) in den Jahren 2024, 2025, 2026 und 2027. Die Leistungen werden für jedes Jahr im Wege eines Einzelauftrags aus der Rahmenvereinbarung abg … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Vertragspartner geschlossen. Sie hat eine Laufzeit von 4 Jahren bzw. umfasst die Beteiligung an einer Messe pro Jahr (MIPIM) in den Jahren 2024, 2025, 2026 und 2027. Die Leistungen werden für jedes Jahr im Wege eines Einzelauftrags aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Das Jahr 2024 ist verbindlich als Mindestabnahmemenge festgelegt. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Abnahme verpflichtet und dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Abruf oder Vergütung nicht erbrachter Leistungen zu. Die Leistungen der Jahre 2025, 2026 und 2027 werden aus der Rahmenvereinbarung insbesondere nur dann abgerufen, wenn die Leistungen des Jahres 2024 aus Sicht des Auftraggebers zufriedenstellen erbracht wurden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Leistungen separat an Dritte zu vergeben.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union verg … ganz lesenkürzer
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. 2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| mac. brand spaces GmbH, Frankfurt am Main | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH
- Anschrift
- 60314 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Hessen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- gsm GmbH8 Zuschläge
- GFA Consulting Group GmbH5 Zuschläge
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.3 Zuschläge
- SWESDA Dienstleistung GmbH3 Zuschläge
- picturesafe management GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10ba7986-f1c1-4093-9f10-d430b927f7dc.