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Frankfurter Gründerfonds - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH · Frankfurt, Hessen

Aktenzeichen 02/25veröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 341 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
385 Tsd. €
Laufzeit
33 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt60314, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Projektteam20 %
  • Konzept zur Umsetzung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Dienstleistungen zur Umsetzung des Frankfurter Gründerfonds

Beschreibung des Loses

Gesucht wird ein Auftragnehmer der die zentrale Federführung des Frankfurter Gründerfonds übernimmt und die zahlreichen damit einhergehenden Aufgaben. Zum Hintergrund: Der von der Wirtschaftsförderung Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt betriebene Gründerfonds ist seit seiner Einführung im Jahr 2010 eine tragende Säule der Frankfurter Gründungsförderung. Der Frankfurter Gründerfonds hat sich seitdem etabliert und ist nun ein fester Bestandteil der Gründungs- und Startup-Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ökosystems Frankfurt-Rhein-Main. Im Jahr 2009 wurde der Grundstein für den Frankfurter Gründerfonds gelegt. Die damals in Auftrag gegebene Mikrofinanzstudie ergab, dass junge Unternehmen mit einer Finanzierungslücke für Kreditbedarfe konfrontiert waren. Auf dieser Basis wurde der Frankfurter Gründerfonds ins Leben gerufen. Das Projekt Frankfurter Gründerfonds wird aktuell operativ von einem externen Auftragnehmer (nachfolgend AN) ausgeführt und von der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH als Auftraggeber (nachfolgend AG) verantwortet. Zudem ist eine professionelle Verwaltung notwendig, um Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Der AN, der mit der Verwaltung und Umsetzung des Fonds beauftragt wird, muss daher über fundierte Erfahrung im Bereich Anschubfinanzierung, Projekt- und Portfoliomanagement und im Idealfall in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen verfügen. Weiterhin sind Kenntnisse im Risikomanagement, in der Begleitung von Gründerinnen und Gründern sowie in der Entwicklung geeigneter Monitoring- und Evaluationsinstrumente erforderlich. Der AN wird eng mit der Bürgschaftsbank Hessen sowie Kooperationsbanken zusammenarbeiten und Gründerinnen und Gründern ein bewährtes Finanzierungs- und Coachingmodell bieten. Wesentlicher Teil des Erfolgsmodells ist nicht bloß die finanzielle Unterstützung der Gründungen, bei der die Wirtschaftsförderung Frankfurt 80 % der Bürgschaft übernimmt, sondern auch eine im Gründerfonds-Programm enthaltene umfangreiche Begleitung in Form von Coaching durch den Auftragnehmer während der gesamten Kreditlaufzeit. Zusammengefasst erwartet der Auftraggeber vom neuen AN folgende Leistungen: - Organisatorische Leistungen - Information und Anfragenmanagement- Prüfung und Bearbeitung der Finanzierungsanfragen - Betreuung/Begleitung Finanzierungsprojekte - Maßnahmen Kreditausfälle, Frühwarnsystem - Forderungseintreibung und Abwicklung- Reporting und Monitoring - Marketing/Kommunikation - Kooperation- und Community Netzwerkpflege

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis30 %
Projektteam20 %
Konzept zur Umsetzung50 %
Preis
Angebotspreissiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Projektteamsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Konzept zur Umsetzungsiehe Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
33 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: zweimal um ein Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gilt unter anderem § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Ver … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gilt unter anderem § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAML7M#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Frankfurt School Financial Services GmbH, FRANKFURT AM MAIN2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
649.087 €Zuschlagswert im Median
395.083 € – 1,65 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8494cba0-8306-49f8-a03d-e71a05330240.