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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 15.08 - 99147/25/VV : 1veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 17 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
12,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 12,5 Mio. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)ja
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 50 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 17 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 17 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Beschreibung

Rahmenvereinbarung "Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB

Beschreibung des Loses

Die Gesamtleistung wird in einem Los abgebildet.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen

Eignung9 von 9 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises mit Angebotsabgabe, dass Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb die Anforderungen i. S. d. § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) erfüllt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamt mindestens drei (3) Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik mit Angebotsabgabe da … ganz lesenStellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamt mindestens drei (3) Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik mit Angebotsabgabe dar. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang • Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen • Dauer der Leistung • Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro • Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ). • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin - Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation - Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber • Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung). • Es handelt sich bei mindestens einer (1) Referenz um Aufträge aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Es wird mit Angebotsabgabe eine durchschnittliche Mindestmitarbeiterzahl pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens 20 gefordert.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises mit Angebotsabgabe, dass Ihr Unternehmen ein Umweltmanagementsystem entsprechend der ISO 14001:2015 implementiert hat und anwendet.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises mit Angebotsabgabe, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem vergleichbar der DIN EN ISO 9001: 2015 erfüllt.
Informationssicherheit
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises mit Angebotsabgabe, dass Ihr Unternehmen ein Informationssicherheitsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO/IEC 27001:2017 implementiert hat und anwendet.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr muss im einschlägigen Geschäftsbereich Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informat … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr muss im einschlägigen Geschäftsbereich Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 1.000.000 € netto betragen. Übersenden Sie hierzu bitte mit Angebotsabgabe das Dokument "Unternehmenszahlen". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu dreimal um ein Jahr (1+1+1+1), sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der R … ganz lesenbis zu 3-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu dreimal um ein Jahr (1+1+1+1), sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
12.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
21.10.2026, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt aus de … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind: Alexander von Humboldt-Stiftung Auswärtiges Amt Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemischen Industrie Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Justiz Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Naturschutz Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesarchiv Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundeseisenbahnvermögen Bundesgerichtshof Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskanzleramt Bundeskartellamt Bundeskriminalamt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklearte Sicherheit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundespatentgericht Bundespolizei Bundesrechnungshof Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Bw Bekleidungsmanagement GmbH BwFuhrparkservice GmbH Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Deutsche Bundesbank Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Patent- und Markenamt Deutsches Weininstitut GmbH Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Die Autobahn GmbH des Bundes Eisenbahn-Bundesamt Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Generaldirektion Wasserstraßen und Schiffahrt Generalzolldirektion Generalzolldirektion II German Institute of Development and Sustainability (IDOS) Germany Trade and Invest GmbH gematik GmbH Hauptzollamt Dresden Hauptzollamt Karlsruhe Hauptzollamt Oldenburg Hauptzollamt Regensburg Hauptzollamt Schweinfurt Heinrich-Böll-Stiftung e. V. Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Informationstechnikzentrum Bund Institut für Mittelstandsforschung Bonn Jülich …
Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f62e79c4-587c-485d-b6ad-71ca4163988a.