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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Werbeagentur (Agenturleistungen für den Bereich Kreation)

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen AOK SAN 2026-0011veröffentlicht 08.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 183 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 239 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Verhandlungspräsentation50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Sachsen - Anhalt
    vor 6 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die Auftraggeberin sucht einen Vertragspartner für die für die Erbringung von Agenturleistungen für Werbekampagnen und regionale Markenweiterentwicklung sowie die Bereiche Social Media und Bewegtbild.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Agenturleistungen. Diese umfassen im Wesentlichen Beratungs-, Konzeptions-, Umsetzungs- und Betreuungsleistungen für den Print- und Social-Media-Unternehmensauftritt der Auftraggeberin (dabei insbesondere auch die Konzeption und Produktion von Bewegtbild-Formaten und Influencer-Marketing) sowie nach Bedarf Beratungs- und Umsetzungs-Leistungen zur Weiterentwicklung der regionalen Marke "AOK Sachsen-Anhalt", insbesondere CD, Bildsprache.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Der Angebotspreis ist die Summe aus den Preisen für die Rubriken Produktionskosten, Dienstleistungen und Reisekosten. Auf das Preisblatt wird verwiesen.
Qualität
VerhandlungspräsentationGewichtung (Punkte, genau) 50Wesentlicher Gegenstand der Präsentation wird die Lösung einer Aufgabenstellung im verfahrensgegenständlichen Kontext sein. Auf die Bewertungsmatrix wird verwiesen.

Eignung11 von 11 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: mindestens drei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2023-2025) für die bereits operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit … ganz lesenMindestanforderung: mindestens drei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2023-2025) für die bereits operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2023-2025 mindestens 1 Jahr bestanden haben. Der Fokus muss dabei auf folgenden Formaten liegen: - Werbekampagne - Beratung Mediaplanung - Weiterentwicklung des Markenauftritts
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Anzahl umgesetzter Kampagnen in den Jahren 2023 bis 2025: - Anzahl Werbekampagnen unter 5 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 15 = 10 Punkte - Anzahl Out of Home-Maßnahmen unter 10 = 0 Punkte, bis 15 = 5 Punkte, mehr als 15 = 10 Punkte - Anzahl Social-Media- Kampagnen unter 8 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 10 = 10 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Anzahl produzierter Content- Inhalte in den Jahren 2023 bis 2025 - produzierte Imagefilme unter 3 = 0 Punkte, bis 7= 5 Punkte, mehr als 7= 10 Punkte - begleitete Social-Media-Kanäle unter 5 = 0 Punkte, bis 15 = 5 Punkte, mehr als 15 = 10 Punkte - produzierte Content-Pieces unter 40 = 0 Punkte, bis 80 = 5 Punkte, mehr als 80 = 10 Punkte
Eintragung in das Handelsregister
aktuellen Handelsregisterauszug (Erstelldatum nicht vor dem 31.01.2026) Bei Nichtvorliegen eines HR-Auszug aufgrund der Unternehmensform ist ein gleichwertigen Nachweis herzureichen (z.B. Gewerbeanmeldung).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung:Es sind drei verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2023-2025) stattfanden. Alle drei Referenzen gelten als Mindestanforderung. Diese dienen der Auftraggeberin als Nachweise, dass der ausgeschriebene Auftrag in Umfang und Anspruch vo … ganz lesenMindestanforderung:Es sind drei verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2023-2025) stattfanden. Alle drei Referenzen gelten als Mindestanforderung. Diese dienen der Auftraggeberin als Nachweise, dass der ausgeschriebene Auftrag in Umfang und Anspruch von Ihnen realisiert werden kann. Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben: Referenz 1: Werbekampagne mit einem ganzheitlichen, aufmerksamkeitsstarken Kreativansatz Referenz 2: Vertriebskampagne mit einem ganzheitlichen, aufmerksamkeitsstarken Kreativansatz mit Schwerpunkt auf der Kunden-Akquise Referenz 3: eine Social-Media-Kampagne
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Anzahl der Mitarbeiter Werbung im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025 - festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 20 Mitarbeiter = 10 Punkte, Zwischen 11 bis 20 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 4 bis 10 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 4 Mitarbeiter = 0 Punkte - freie Mitarbeiter: Mehr … ganz lesenAnzahl der Mitarbeiter Werbung im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025 - festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 20 Mitarbeiter = 10 Punkte, Zwischen 11 bis 20 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 4 bis 10 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 4 Mitarbeiter = 0 Punkte - freie Mitarbeiter: Mehr als 20 freie Mitarbeiter = 0 Punkte, Zwischen 16 bis 19 Mitarbeiter = 5 Punkte, Zwischen 11 bis 15 Mitarbeiter = 8 Punkte, Weniger als 10 Mitarbeiter = 10 Punkte Anzahl der Mitarbeiter Social Media/ Bewegtbild im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025 - festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 12 Mitarbeiter = 10 Punkte, Zwischen 8 bis 12 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 4 bis 7 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 4 Mitarbeiter = 0 Punkte - freie Mitarbeiter: Mehr als 20 freie Mitarbeiter = 0 Punkte, Zwischen 16 bis 19 Mitarbeiter = 5 Punkte, Zwischen 11 bis 15 Mitarbeiter = 8 Punkte, Weniger als 10 Mitarbeiter = 10 Punkte
Versorgungssicherheit
Verfügbarkeit: Konzeption von ungeplant kurzfristigen Werbe-Botschaften oder -Maßnahmen - innerhalb von 48 Stunden nach Abruf = 10 Punkte - spätestens 72 Stunden nach Abruf = 5 Punkte - spätestens eine 1 Woche nach Abruf = 1 Punkt - länger als eine Woche = 0 Punkte
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderung Qualifikation: Es müssen mindestens drei zertifizierte Social-Media-Manager und zwei zertifizierte Bewegtbild-Spezialisten nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, E … ganz lesenGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um weitere 2 Jahre, längstens bis 31.12.2030, zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von: - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Arti … ganz lesenLeistung: Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von: - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. (sogen. Russlandsanktionen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über d … ganz lesenParagraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAM9PC# 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAM9PC z … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAM9PC# 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAM9PC zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ce05202-239d-4b57-aa33-4f9f38f7f3e6.