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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Weiterführung AVP8 als zentrales Archivsystem

Universitätsklinikum Jena · Jena, Thüringen

Aktenzeichen 112.V.25.080veröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Jena07747, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die vertragliche Vereinbarung zur Weiterführung des Archivsystems AVP 8 der Firma DMI als zentrales Archivsystem des UKJ.

Beschreibung des Loses

Das UKJ (Universitätsklinikum Jena) ist auf Grund der Dokumentationspflicht für Ärzte dazu verpflichtet, die medizinischen Eingriffe zu dokumentieren. Dies ergibt sich seit Einführung des Patientenrechtegesetzes aus § 630 f BGB und weiterer Regelungen wie z. B. § 11 der Bundesärzteordnung. Hinzu kommen steuerrechtliche (§ 147 AO) und handelsrechtliche (§ 253 HGB) Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, die es erfordern, dass die durchgeführten Leistungen nachvollziehbar und belegbar sind. Im Hinblick auf § 195 BGB ist eine Aufbewahrungs-Dauer von 30 Jahren erforderlich. Darüber hinaus gelten die Anforderungen an ein Haus der kritischen Infrastruktur und in dem Zusammenhang die Richtlinien BSI TR 03138 und BSI TR 03125. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss das UKJ daher über ein adäquates Archivsystem für die medizinischen Dokumente verfügen. Dieses muss in das bestehende KIS von SAP integrierbar sein. Weiterhin soll es alle Dokumente aufnehmen, also sowohl die elektronisch erzeugten Dokumente als auch Dokumente, die in Papierform vorliegen. Um letzteren Typ von Dokumenten zu archivieren, werden Papierdokumente eingescannt, klassifiziert, zugeordnet und dann digital archiviert. Dies erfolgt durch einen zertifizierten Scandienstleister, aktuell die Firma DMI. Zurzeit werden am UKJ zwei Archivsysteme, das "easy archive" von Easy Software AG und das "AVP 8" von DMI betrieben. Hinzu kommen noch Datenbestände im Archiv von Intersystems. Es wurde entschieden, sämtliche Archive zusammen zu führen und nur ein Archivsystem zu betreiben. Nach technischer und wirtschaftlicher Bewertung fiel die Entscheidung auf das AVP 8. Es erfolgt bereits aktuell ein Migrationsprozess der Daten vom "easy archive" und "Intersystems" in das AVP 8. Dieser Prozess ist aufgrund sehr großer Daten- und Dateivolumina personal- und zeitaufwändig und noch nicht vollständig abgeschlossen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA), Jorge-Semprún-Platz 4, 99432 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYAM5Y6#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kastanienstraße 1, 07747 Jena
Kontakt
vergabestelle@med.uni-jena.de

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2956f1b7-cb0b-4bd7-b023-e5d1e8faa42c.