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Weiße Elster Messstellenkonzept und -bau Weiße Elster Gebiet, Betrieb EMUWE, Lieferung ADCP Messtechnik inkl. Zubehör

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/UntereWeiße Elster · Rötha, Sachsen

Aktenzeichen 54/2024/60veröffentlicht 25.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 982 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate30.04.2024 – 12.07.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rötha04571, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.07.2024
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung ADCP Messtechnik inkl. Zubehör Lieferung Messsensor, Lieferung Mess-, Steuer- und Auswertesoftware, Lieferung mobiler Schwimmkörper Lieferung Messgerät Lieferung universell einsetzbare Seilkrananlage Lieferung Datenauslesegerät Inbetriebnahme und Schulung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 11. Preis: 100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden (Präqualifikationsverzeichnis) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und vorzulegen.
Kriterium
- Vorlage Haftpflichtnachweis (mind. 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden) - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen U … ganz lesen- Vorlage Haftpflichtnachweis (mind. 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden) - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gemäß § 48 Abs. 1 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Kriterium
Mit dem Angebot vorzulegen: 1. Formblatt 221 / 222 zur Preisermittlung 2. 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 3. Eigenerklärung zur Eignung - Mindestlohn 4. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 „Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss von Angeboten vor, sofern Bieter bzw. de … ganz lesenMit dem Angebot vorzulegen: 1. Formblatt 221 / 222 zur Preisermittlung 2. 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 3. Eigenerklärung zur Eignung - Mindestlohn 4. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 „Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss von Angeboten vor, sofern Bieter bzw. deren Nachauftragnehmer die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht oder abweichend abgeben.“ 5. Anlage zum Leistungsverzeichnis – Bieterangabenverzeichnis 6. Eigenerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten Auf Verlangen vorzulegen: 7. die Urkalkulation zum Angebot 8. Bescheinigung über Eintragung in Berufsregister Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.04.2024
Vertragsende
12.07.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
29.02.2024, 13:00 Uhr. nicht öffentlich
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB). (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtb … ganz lesenVerfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB). (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 345 (Schiffe und Boote) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018d4002-f812-4dcc-b128-ebe8924c39c7.