Web-Relaunch Goethe-Universität
Goethe-Universität Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2024-0104veröffentlicht 05.11.2024erstmals 05.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,35 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 03.03.2025 – 02.03.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,35 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,25 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr03.03.2025 – 02.03.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60323, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 02.03.2026
- Bindefrist endetvor 19 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Website-Relaunch: Konzeption & Design, Software-Architektur, Projektsteuerung & Migration, Beratung Content Management System: Cloud, On-Premise (optional)
Beschreibung des Loses
Der Internetauftritt der Goethe-Universität ist optisch und vor allem technisch veraltet im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung, Barrierefreiheit, Responsivität und Conversiongenerierung. Insgesamt fehlt eine inhaltliche Zentrierung auf die Nutzerbedürfnisse. Durch die Ausschreibung des Web-Relaunch soll dies überarbeitet werden. Das aktuelle Content-Management-System (CMS) ist Scrivito der Firma Infopark, einige Bereiche der Website sind noch in der Vorgängerversion Fiona umgesetzt. Das CMS beinhaltet rund 80.000 Webseiten mit rund 160.000 Assets. Dieses steht mit allen abgebildeten Webseiten im Fokus der Ausschreibung. Außerdem gibt es weitere Webprojekte in anderen Content-Management-Systemen wie Wordpress oder Typo 3. Aktuell arbeiten rund 2.000 Redakteur*innen im System mit unterschiedlichsten Vor- und Fachkenntnissen in Bezug auf die Webredaktion. In einem Vorprojekt wurde im Jahr 2023 die Ist-Situation analysiert inkl. Benchmarkanalyse und Userbefragungen und eine Webstrategie formuliert. Die in diesem Rahmen erarbeiteten User-Journeys und Überlegungen dienen als Grundlage für die weitere Anforderungsanalyse.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen zum Website-Relaunch mit insbesondere den folgenden Leistungskomplexen: - Konzeption & Design (Leistungskomplex 1): inkl. Informationsarchitektur-Konzept, Online-Brandkonzept, UX Konzept, UI / Designkonzept, UX Konzept, Informationsarchitektur, Online-Styleguide; - Software-Architektur (Leistungskomplex 2): inkl. Empfehlung sowie Sicherstellung der Verfügbarkeit eines geeigneten Content-Management-Systems (CMS) sowie technische Implementierung; - Projektsteuerung & Migration (Leistungskomplex 3): inkl. Projektsteuerung in der Relaunch-Pilotphase, Implementierung Projektumgebung sowie Content-Workshops für die 16 Fachbereiche der Goethe-Universität; - Beratung (Leistungskomplex 4): inkl. Beratungsleistungen zur Unterstützung der Goethe-Universität beim Change-Management.
Weiterhin soll ein Content-Management-Systems beschafft werden. Die Auftraggeberin strebt grundsätzlich einen Betrieb der Website als Cloud-Lösung an mit mindestens zwei Instanzen des Content-Management-Systems (Entwicklungs- und Testumgebung sowie Produktivumgebung). Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor aufgrund der Lösungen aus dem zu erstellenden Software-Architektur-Konzept oder aus wirtschaftlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen, einen Teil des Betriebs optional On-Premise durchzuführen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzepte Q1 - Q3 und Bieterpräsentation
- Preis
- Relaunch & Dienstleistungen sowie Software
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Der Gesamtumsatz (Mindestumsatz) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 6 Mio. Euro (exkl. USt.) betragen (Mindestanforderung).
- Kriterium
Darstellung von drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Sofern die folgenden Anforderungen a - e in einer Referenz nachgewiesen werden können, so ist auch eine Refere … ganz lesenkürzer
Darstellung von drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Sofern die folgenden Anforderungen a - e in einer Referenz nachgewiesen werden können, so ist auch eine Referenz bereits ausreichend. Die Anforderungen sind in Summe jedoch durch drei geeignete Referenzen nachzuweisen. Wird eine dieser Anforderungen a - e in Summe von drei geeigneten Referenzen nicht nachgewiesen, so gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters als nicht nachgewiesen. Konkret sollte das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die Erfahrung bzgl folgender Anforderungen (Anforderungen a - e mindestens einmal verpflichtend, Anforderung f ist optional) an Art und Umfang aus dem Leistungsbeschreibung belegen. Sofern es sich bei dem Referenzprojekt zwingend um ein Projekt handeln soll, das die Entwicklung einer Website betrifft, so ist dies bei der "Art" als "Website-Referenzprojekt" (a, b, c, f) bezeichnet. Liegt eine solche Kennzeichnung nicht vor, so kann der Nachweis auch mittels eines anderen IT-Projektes erfolgen (d, e). Art: a. Website-Referenzprojekt bildete eine komplexe Informationsarchitektur und ein Online-Brandkonzept ab (s. Leistungsbeschreibung 2.1.1. und 2.1.2). (Mindestanforderung) b. Website-Referenzprojekt zeigt ein UI/Designkonzept, das sowohl barrierefreie Rahmenbedingungen umgesetzt hat als auch unterschiedliche Farbschemata abbildet (s. Leistungsbeschreibung 1.6.1 und 2.1.4). (Mindestanforderung) c. Website-Referenzprojekt zeigt ein Softwarearchitektur-Konzept für einen Website-Betrieb (s. Leistungsbeschreibung 2.2.1). (Mindestanforderung) d. Referenzprojekt zeigt die Bieterin als Treiber der Transformation bei einem großen Changemanagement Projekt (bei einem Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 200 Mitarbeitenden, die direkt durch die Einführung einer neuen Software betroffen waren). (Mindestanforderung) e. Referenzprojekt wurde an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum durchgeführt (Mindestanforderung) f. Website-Referenzprojekt wurde an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum durchgeführt (optionales Kriterium) Umfang: • Auftragsvolumen mindestens 250.0000 Euro In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. Bei Bietergemeinschaften sind ebenfalls 3 Referenzen anzugeben, aus denen die Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft hervorgeht (entweder durch Angabe von Referenzen einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Bietergemeinschaft als solcher). Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern können auch Referenzen des Unterauftragnehmers angegeben werden, dies gilt jedoch nur im Falle der Eignungsleihe gem. § 47 VgV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.03.2025
- Vertragsende
- 02.03.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
-Rahmenvertrag (Dienstleistungen): Der Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der … ganz lesenkürzer
-Rahmenvertrag (Dienstleistungen): Der Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. - EVB-IT Cloudvertrag über die Verfügungstellung einer SaaS-Lösung für das CMS (Laufzeit 5 Jahre) -EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A über die Verfügungsstellung einer On-Premis-Lösung für das CMS (optionale Leistung) (Laufzeit 5 Jahre)- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.250.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.12.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem H … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.250.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis (30%) und Leistung (70%). Diese untergliedern sich wie folgt: Preis (30%): Relaunch & Dienstleistungen 80%, Software 20% Leistung (70%): Konzept Q1 Projektvorgehen und -zusammenarbeit (15%), Konzept Q2 Innovation (15%), Konzept Q3 CMS inkl. Features (35%), Bieterpräsentation (35%). Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Goethe-Universität Frankfurt
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 10.12.2024 auf 16.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 10.12.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.12.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.12.2024 auf 18.12.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c5edf8fc-1eed-4ab4-903f-e25a4412fae7.