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Beschaffung von Toner, Tinte und sonstigem IT-Verbrauchsmaterial für das Land Hessen, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie die Föderale IT-Kooperation in drei Losen

Goethe-Universität Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0061veröffentlicht 07.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 586 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 3 Lose · in 7 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
13,37 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre26.05.2025 – 25.05.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60323, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 25.05.2027
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Toner, Tinte und sonstigem IT-Verbrauchsmaterial für das Land Hessen, die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main sowie die Föderale IT-Kooperation in drei Losen

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
DV-Verbrauchsmaterial für Drucker

Im Folgenden soll DV-Verbrauchsmaterial für Drucker verschiedener Herstelller (Toner-Kartusche, Tinten-Patrone, Druckkopf, Fotoleiter-Trommel, Fixiereinheit, Wartungs-Kit, Toner-Abfallbehälter, Resttintenbehälter etc.) einschließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuer Produkte dieser Warengruppe beschafft werden. Für Los 1 muss mit mehreren tausend Bestellungen pro Jahr gerechnet werden. Im Altvertrag wurden 18.685 Bestellungen aufgegeben. Es steht dem Bieter frei, auch Original-Produkte der jeweiligen Hersteller anzubieten. Dies könnte z. B. notwendig werden, wenn es für ein bestimmtes Produkt keine alternativen Hersteller gibt. Falls Markennamen genannt werden, können auch gleichwertige Produkte anderer Marken angeboten werden. Es werden sowohl - Original-Produkte (Tinten- oder Tonerkartuschen der Original-Hersteller der entsprechenden Drucker) als auch - Kompatible Produkte (komplette Nachbauten von Original-Tinten- oder -Tonerkartuschen) oder - Wiederaufbereitete Produkte (gebrauchte Module, die nach dem Sammeln, Reinigen, Prüfen, Reparieren bzw. Ergänzen wieder befüllt werden) zugelassen. Die Inhalte der angebotenen Tonerkartuschen müssen mindestens die Seitenleistungen der Original-Tonerkartuschen ermöglichen. Die Inhalte der angebotenen Tintenpatronen müssen mindestens den Inhalten (in ml) der Original-Tintenpatronen entsprechen. Bei diesen "neuen Produkten" handelt es sich um Produkte, die mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind oder noch nicht am Markt erhältliche Produkte, die das Leistungsspektrum erweitern und zur Erreichung des mit der Ausschreibung verfolgten Zwecks benötigt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Toner, Tinten, Trommeln etc. von Druckern, die innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit neu auf den Markt kommen bzw. neu in den Katalog des Drucker-Standardangebotes der HZD aufgenommen werden. In geringem Umfang könnte es sich hierbei auch um Toner, Tinten, Trommeln etc. von Druckern handeln, deren Existenz im Land Hessen der Vergabestelle bei Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht bekannt war. Insofern handelt es sich hier um eine Aktualisierung des Rahmenvertrages während der Laufzeit. Das Volumen dieser "neuen Produkte" wird auf ca. 20 % des Gesamtvolumens geschätzt. Die Preise für diese "neuen Produkte" ergeben sich aus einem pauschalen, prozentualen Aufschlag des Bieters auf seinen Einkaufspreis, der dem Preisblatt im Register "Neue Produkte" zu entnehmen ist. Refill-Produkte, bei denen lediglich Toner oder Tinte nachgefüllt und keine qualitätssichernde Aufarbeitung (d. h. Reinigung, Prüfung sowie Reparatur bzw. Ergänzung von Komponenten) vorgenommen wird, dürfen nicht eingesetzt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre12.500.000 €
2
DV-Verbrauchsmaterial außer Drucker-Zubehör aus Los 1

Im Folgenden soll DV-Verbrauchsmaterial außer Drucker-Zubehör aus Los 1 (CD, DVD, BD, Leerhüllen, Magnet-Bänder, Beschriftungsbänder, Reinigungsmaterial [Tücher, Reinigungsflüssigkeit, Druckluftspray etc.], Feinstaubfilter etc.) einschließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuen Produkte dieser Warengruppe beschafft werden. Für Los 2 muss mit mehreren hundert Bestellungen pro Jahr gerechnet werden. Im Altvertrag wurden 3.416 Bestellungen aufgegeben. Es steht dem Bieter frei, auch Original-Produkte der jeweiligen Hersteller anzubieten. Dies könnte z. B. notwendig werden, wenn es für ein bestimmtes Produkt keine alternativen Hersteller gibt. Falls Markennamen genannt werden, können auch gleichwertige Produkte anderer Marken angeboten werden. Bei diesen "neuen Produkten" handelt es sich um Produkte, die mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind oder noch nicht am Markt erhältliche Produkte, die das Leistungsspektrum erweitern und zur Erreichung des mit der Ausschreibung verfolgten Zwecks benötigt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um CD, DVD, BD, Leerhüllen, Magnet-Bänder, Beschriftungsbänder, Reinigungsmaterial [Tücher, Reinigungsflüssigkeit, Druckluftspray etc.], Feinstaubfilter etc.), die innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit neu auf den Markt kommen bzw. neu in den Katalog des Standardangebotes der HZD aufgenommen werden. Insofern handelt es sich hier um eine Aktualisierung des Rahmenvertrages während der Laufzeit. Das Volumen dieser "neuen Produkte" wird auf ca. 20 % des Gesamtvolumens geschätzt. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre583.333 €
3
Toner und Tinte für Drucker für die Johann Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Im Folgenden soll folgndes IT-Verbrauchsmaterial für Drucker verschiedener Hersteller beschafft werden: - Brother Toner - HP Tinte / Plotter - Lexmark Toner Für Los 3 muss mit mehreren tausend Bestellungen pro Jahr gerechnet werden. Das Los beinhaltet ausdrücklich auch sämtliche Nachfolgeprodukte und zukünftige neue Produkte der jeweiligen Warengruppen. Die Preisgestaltung zukünftiger neuer Produkte orientiert sich an einem Aufschlag des Bieters auf seinen Einkaufspreis, der abgefragt und - ausgehend von einem geschätzten (€-) Volumen - bewertet wird. Bezüglich des Volumens für das Los 3 werden von der Johann Wolfgang Goethe Universität folgende Bedarfe angenommen: Brother Toner: 1.694 Toner Lexmark Toner: 1.056 Toner Der Bedarf an HP Tinte / Plotter ist so gering, dass der Gesamtumsatz daran keinen nennenswerten Teil des Gesamtumsatzes ausmacht. Es handelt sich bezüglich aller genannten Zahlen um eine grobe Schätzung. Eine Mindestabnahmemenge im Rahmen dieses Loses wird nicht vereinbart. Es werden sowohl - Original-Produkte (Tinten- oder Tonerkartuschen der Original-Hersteller der entsprechenden Drucker) als auch - Kompatible Produkte (komplette Nachbauten von Original-Tinten- oder - Tonerkartuschen) oder - Wiederaufbereitete Produkte (gebrauchte Module, die nach dem Sammeln, Reinigen, Prüfen, Reparieren bzw. Ergänzen wieder befüllt werden) zugelassen. Die Inhalte der angebotenen Tonerkartuschen müssen mindestens die Seitenleistungen der Original-Tonerkartuschen ermöglichen. Die Inhalte der angebotenen Tintenpatronen müssen mindestens den Inhalten (in ml) der Original-Tintenpatronen entsprechen. Es steht dem Bieter frei, auch Original-Produkte der jeweiligen Hersteller anzubieten. Dies könnte z.B. notwendig werden, wenn es für ein bestimmtes Produkt keine alternativen Hersteller gibt. Falls Markennamen genannt werden, können auch gleichwertige Produkte anderer Marken angeboten werden Refill-Produkte, bei denen lediglich Toner oder Tinte nachgefüllt und keine Qualität sichernde Aufarbeitung (d.h. Reinigung, Prüfung sowie Reparatur bzw. Ergänzung von Komponenten) vorgenommen wird, dürfen nicht angeboten werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre288.072 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
26.05.2025
Vertragsende
25.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
15.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
-
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 15.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Los 1 und Los 3: Den Zuschlag für das jeweilige Los 1 und 3 erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Leistungspunkte / Preispunkte. Es wurde ein Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht,entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Preis Der Gesamtpreis ergibt sich aus den Gesamtheit der einzelnen Verkaufspreisen der Produkte sowie aus der voraussichtlichen Gesamtsumme an "neuen Produkten". Daraus ergibt sich eine wertungsrelevante Gesamtsumme. Leistung Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog einzureichen Hierbei können maximal 10 Punkte erreicht werden. Los 2: Den Zuschlag für Los 2 erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Details zur konkreten Bewertung und Berechnung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
26.05.2025
Vertragsende
25.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
700.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
-
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 700.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Los 1 und Los 3: Den Zuschlag für das jeweilige Los 1 und 3 erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Leistungspunkte / Preispunkte. Es wurde ein Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht,entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Preis Der Gesamtpreis ergibt sich aus den Gesamtheit der einzelnen Verkaufspreisen der Produkte sowie aus der voraussichtlichen Gesamtsumme an "neuen Produkten". Daraus ergibt sich eine wertungsrelevante Gesamtsumme. Leistung Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog einzureichen Hierbei können maximal 10 Punkte erreicht werden. Los 2: Den Zuschlag für Los 2 erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Details zur konkreten Bewertung und Berechnung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1HORN GmbH, Stutensee4
2HORN GmbH, Stutensee3
3HORN GmbH, Stutensee3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Goethe-Universität Frankfurt
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 226 (Tinte) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.03.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 25.03.2025 auf 31.03.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2868b48e-6d73-47c3-86eb-a1f6bdb34cc1.