Wartungsvertrag UVV-Prüfung für diverse Stapler der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern inkl. Ihrer Filialen
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 24-2000046012veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten145 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Wartung, Prüfung und Reparaturen von diversen Flurförderzeugen an den Standorten der bayrischen Filialen und der Hauptverwaltung in München (Los 1 bis 5) mit einer Laufzeit von "4+2+2" Jahren ab Vertragsschluss zu vergeben. Die Losaufteilung erfolgt nach Standorten: Los 1 Hauptverwaltung und Filiale München Los 2 Filiale Augsburg Los 3 Filiale Regensburg Los 4 Filiale Nürnberg Los 5 Filiale Würzburg
Gegenstand nach CPV
- 50111000Verwaltung, Reparatur und Wartung von FahrzeugparksHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hauptverwaltung und Filiale München Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 2 | Filiale Augsburg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 3 | Filiale Regensburg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 4 | Filiale Nürnberg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 5 | Filiale Würzburg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotsvergleichspreisDer Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind. Vorlage von 3 Referenznachweisen aus den letzten drei Jahren mit mind. den folgenden Angaben: Ansprechpartner (unter … ganz lesenkürzer
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind. Vorlage von 3 Referenznachweisen aus den letzten drei Jahren mit mind. den folgenden Angaben: Ansprechpartner (unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben zu Arbeitskräften der letzten 3 Kalenderjahre (gem. Ziffer 3, Dokument_Eigenerklärung Eignung).
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Dokument_Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 145 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.08.2025, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Eigenerklärungen gemäß C4_ Nachunternehmerleistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähig … ganz lesenkürzer
Leistung: Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Eigenerklärungen gemäß C4_ Nachunternehmerleistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Eigenerklärungen gemäß D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d in den Vergabeunterlagen enthalten. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen. Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635K7R 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635K7R 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed9def82-5e6e-49df-a72d-86555d5f9c48.