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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Wartungsvertrag UVV-Prüfung für diverse Stapler der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern inkl. Ihrer Filialen

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000046012veröffentlicht 29.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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gilt für alle 5 Lose · in 38 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Wartung, Prüfung und Reparaturen von diversen Flurförderzeugen an den Standorten der bayrischen Filialen und der Hauptverwaltung in München (Los 1 bis 5) mit einer Laufzeit von "4+2+2" Jahren ab Vertragsschluss zu vergeben. Die Losaufteilung erfolgt nach Standorten: Los 1 Hauptverwaltung und Filiale München Los 2 Filiale Augsburg Los 3 Filiale Regensburg Los 4 Filiale Nürnberg Los 5 Filiale Würzburg

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptverwaltung und Filiale München

Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten!

4 Jahre–
2
Filiale Augsburg

Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten!

4 Jahre–
3
Filiale Regensburg

Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten!

4 Jahre–
4
Filiale Nürnberg

Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten!

4 Jahre–
5
Filiale Würzburg

Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten!

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotsvergleichspreis100 %
Preis
AngebotsvergleichspreisPreisangebot nach Menge Stapler je Kategorie. Jährliche Wartung und UVV Prüfung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M4ZL#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Frantz Fördertechnik GmbH, Neuhof an der Zenn6
2Alfred Messner Gabelstapler GmbH, Bremen6
3kein Zuschlag angegeben6
4Frantz Fördertechnik GmbH, Neuhof an der Zenn4
5Frantz Fördertechnik GmbH, Neuhof an der Zenn4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7bb2a01c-e579-4da7-834a-4108125b1f77.