Wartungsvertrag UVV-Prüfung für diverse Stapler der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern inkl. Ihrer Filialen
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 24-2000046012veröffentlicht 29.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
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gilt für alle 5 Lose · in 38 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Wartung, Prüfung und Reparaturen von diversen Flurförderzeugen an den Standorten der bayrischen Filialen und der Hauptverwaltung in München (Los 1 bis 5) mit einer Laufzeit von "4+2+2" Jahren ab Vertragsschluss zu vergeben. Die Losaufteilung erfolgt nach Standorten: Los 1 Hauptverwaltung und Filiale München Los 2 Filiale Augsburg Los 3 Filiale Regensburg Los 4 Filiale Nürnberg Los 5 Filiale Würzburg
Gegenstand nach CPV
- 50111000Verwaltung, Reparatur und Wartung von FahrzeugparksHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hauptverwaltung und Filiale München Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 2 | Filiale Augsburg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 3 | Filiale Regensburg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 4 | Filiale Nürnberg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
| 5 | Filiale Würzburg Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotsvergleichspreisPreisangebot nach Menge Stapler je Kategorie. Jährliche Wartung und UVV Prüfung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M4ZL#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Frantz Fördertechnik GmbH, Neuhof an der Zenn | 6 |
| 2 | Alfred Messner Gabelstapler GmbH, Bremen | 6 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 4 | Frantz Fördertechnik GmbH, Neuhof an der Zenn | 4 |
| 5 | Frantz Fördertechnik GmbH, Neuhof an der Zenn | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 10.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7bb2a01c-e579-4da7-834a-4108125b1f77.