Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf diversen Liegenschaften der Direktion Rostock
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 240-23veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2024 – 30.06.2028
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
- CPV 50710000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Die Dienstleistung ist in 6 Teillose aufgeteilt. Das Los 1 beinhaltet die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (z.B. Funktionsprüfung der Feststellanlagen für alle Türen, Betriebs-/ Prüfbuch, Hubarbeitsbühne etc.) für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen im Thünen - Institut für Holzforschung an verschiedenen Standorten. Das Los 2 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung. Das Los 3 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen auf der Liegenschaft des Sozialwerkes der Finanzverwaltung. Das Los 4 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung und Bundeswehr. Das Los 5 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen auf den Wohnliegenschaften in Rostock, Sanitz und Bentwisch. Das Los 6 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen auf den bundeseigenen Liegenschaften in Greifswald, Stralsund, Sassnitz und Binz.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Hamburg, Großhansdorf und Westerau (Schleswig – Holstein) Das Los 1 beinhaltet die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (z.B. Funktionsprüfung der Feststellanlagen für alle Türen, Betriebs-/ Prüfbuch, Hubarbeitsbühne etc.) für die nachfolgenden hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen im Thünen - Institut für Holzforschung: a) 124 Stück handbetätigte Anlagen: Das sind 50 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 3 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA,12 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, mit FSA, 57 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, mit FSA, 2 Stück Sektionaltore, ohne FSA. b) 36 Stück kraftbetätigte Anlagen: Das sind 8 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 4 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA, 1 Stück Drehflügeltor, 2 TF, ohne FSA, 2 Stück Schiebetore, ohne FSA, 3 Stück Rolltore, ohne FSA, 1 Stück Sektionaltor, ohne FSA, 1 Stück Schrankenanlage, 16 Stück Schattierungsanlagen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf der Insel Sylt (Schleswig – Holstein) Das Los 2 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für die nachfolgenden hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung: a) 67 Stück handbetätigte Anlagen: Das sind 31 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 17 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, mit FSA, 17 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, mit FSA und 2 Stück Brandschutzfenster. b) 17 Stück kraftbetätigte Anlagen: Das sind 14 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 1 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, mit FSA und 2 Stück Schrankenanlagen. | 4 Jahre | – |
| 3 | Wartungsleistungen an handbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen auf der Insel Pellworm (Schleswig – Holstein) Das Los 3 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für 7 Stück handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen (7 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA) auf der Liegenschaft des Sozialwerkes der Finanzverwaltung. | 4 Jahre | – |
| 4 | Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Grömitz, Malente und Husum (Schleswig – Holstein) Das Los 4 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für die nachfolgenden hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung und Bundeswehr: a) 73 Stück handbetätigte Anlagen: Das sind 48 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 5 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA, 14 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, mit FSA und 6 Stück Drehflügeltür, 2 TF, mit FSA. b) 4 Stück kraftbetätigte Anlagen: - 2 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 1 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA und 1 Stück Schrankenanlage. | 4 Jahre | – |
| 5 | Wartungsleistungen an handbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen in Rostock, Sanitz und Bentwisch (Mecklenburg – Vorpommern) Das Los 5 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für 841 Stück handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen (841 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA) auf den Wohnliegenschaften in Rostock, Sanitz und Bentwisch. | 4 Jahre | – |
| 6 | Wartungsleistungen an handbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen in Greifswald, Stralsund, Sassnitz, Bergen, Binz und Putbus (Mecklenburg – Vorpommern) Das Los 6 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für 342 Stück handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen (342 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA) auf den bundeseigenen Liegenschaften in Greifswald, Stralsund, Sassnitz und Binz. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, wenn ein Festpreis über die gesamte Laufzeit angeboten wird, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der … ganz lesenkürzer
a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen ebenfalls durch die Beauftragten der Nutzer), - ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragten der AG begleitet. Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Der AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. - WE: 142543 Thünen - Institut für ökologischen Landbau; Trenthorst 32; 23847 Westerau Für die Labore gelten zudem: Die eingesetzten Fachkräfte des AN haben die Einweisungen bzw. Vorgaben des Nutzers einzuhalten. - WE: 1 42544; Thünen - Institut für Ökologischen Landbau (Standort: Wulmenau); Trenthorst 32; 23847 Westerau Für diese WE gilt zudem: Die eingesetzten Fachkräfte des AN haben Überschuhe (Bereitstellung durch Nutzer) und ein Ganzkörperschutzanzug zu tragen, falls vom Nutzer vorgegeben (Bereitstellung durch Nutzer). Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. b) Ortsbesichtigungen: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen zu vereinbaren. - WE 141951, Herr Jorg Ehlert, Tel.: 0151/53820717, E-Mail: jorg.ehlert@bundesimmobilien.de, - WE’s: 141849; 142543; 142544, Herr Marcus Rosenfeldt, Tel.: 0451/613216-108, E-Mail: marcus.rosenfeldt@bundesimmobilien.de Termine für freiwillige Ortsbesichtigungen : 13.12. und 14.12. 2023 von 09:00 bis 15:00 Uhr und vom 10.01. bis 12.01.2024, Mittwoch und Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins: 1) 09.12.2023 für die Besichtigungstermine vom 13.12. und 14.12.2024, 2) 05.01.2024 für die Besichtigungstermine vom 10.01. bis 12.01.2024. Ortsbesichtigungen können nur in den vg. angegebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu den vorgenannten Terminen vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeun-erlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Lose 2, 3, 4, 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, wenn ein Festpreis über die gesamte Laufzeit angeboten wird, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der … ganz lesenkürzer
a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen ebenfalls durch die Beauftragten der Nutzer), - ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragten der AG begleitet. Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Der AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. b) Ortsbesichtigungen: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen, Herr Ansgar Stalder, Tel.: +49 (0)431 3396-402, E-Mail: ansgar.stalder@bundesimmobilien.de, zu vereinbaren. Termine für freiwillige Ortsbesichtigungen: am 13.12. & 14.12.2023, am Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie vom 10.01. bis 12.01.2024, von Mittwoch bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins: 05.12.2023 für die Besichtigungstermine am 13.12. und 14.12.2023, 05.01.2024 für die Besichtigungstermine vom 10.01. bis 12.01.2024. Ortsbesichtigungen können nur in den vg. angegebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu den vorgenannten Terminen vereinbart wer-den. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | RGS GmbH, Karlsfeld | – |
| 2 | Metallbau Günter Priese GmbH, Diepholz | – |
| 3 | RGS GmbH, Karlsfeld | – |
| 4 | Metallbau Günter Priese GmbH, Diepholz | – |
| 5 | Brandschutz Krampitz Feuerlöschgeräte Prüfdienst, Parchim | – |
| 6 | Brandschutz Krampitz Feuerlöschgeräte Prüfdienst, Parchim | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10623 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Otis GmbH & Co. OHG3 Zuschläge
- STRABAG Property and Facility Services GmbH3 Zuschläge
- Bosch Sicherheitssysteme GmbH2 Zuschläge
- DAT Deutsche Aufzugstechnik GmbH2 Zuschläge
- Getec Wärme & Effizienz GmbH2 Zuschläge
- I.B.A.S. GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.01.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf55c344-1cc7-4649-85e5-a6a9898434bc.