Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf diversen Liegenschaften der Direktion Rostock
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 240-23veröffentlicht 22.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2024 – 30.06.2028
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
- CPV 50710000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 34 Monatenan Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 33 Monaten
- Bindefrist endetvor 29 Monaten135 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Die Dienstleistung ist in 6 Teillose aufgeteilt. Das Los 1 beinhaltet die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (z.B. Funktionsprüfung der Feststellanlagen für alle Türen, Betriebs-/ Prüfbuch, Hubarbeitsbühne etc.) für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen im Thünen - Institut für Holzforschung an verschiedenen Standorten. Das Los 2 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung. Das Los 3 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen auf der Liegenschaft des Sozialwerkes der Finanzverwaltung. Das Los 4 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung und Bundeswehr. Das Los 5 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen auf den Wohnliegenschaften in Rostock, Sanitz und Bentwisch. Das Los 6 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen auf den bundeseigenen Liegenschaften in Greifswald, Stralsund, Sassnitz und Binz.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Hamburg, Großhansdorf und Westerau (Schleswig – Holstein) Das Los 1 beinhaltet die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (z.B. Funktionsprüfung der Feststellanlagen für alle Türen, Betriebs-/ Prüfbuch, Hubarbeitsbühne etc.) für die nachfolgenden hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen im Thünen - Institut für Holzforschung: a) 124 Stück handbetätigte Anlagen: Das sind 50 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 3 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA,12 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, mit FSA, 57 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, mit FSA, 2 Stück Sektionaltore, ohne FSA. b) 36 Stück kraftbetätigte Anlagen: Das sind 8 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 4 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA, 1 Stück Drehflügeltor, 2 TF, ohne FSA, 2 Stück Schiebetore, ohne FSA, 3 Stück Rolltore, ohne FSA, 1 Stück Sektionaltor, ohne FSA, 1 Stück Schrankenanlage, 16 Stück Schattierungsanlagen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf der Insel Sylt (Schleswig – Holstein) Das Los 2 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für die nachfolgenden hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung: a) 67 Stück handbetätigte Anlagen: Das sind 31 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 17 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, mit FSA, 17 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, mit FSA und 2 Stück Brandschutzfenster. b) 17 Stück kraftbetätigte Anlagen: Das sind 14 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 1 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, mit FSA und 2 Stück Schrankenanlagen. | 4 Jahre | – |
| 3 | Wartungsleistungen an handbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen auf der Insel Pellworm (Schleswig – Holstein) Das Los 3 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für 7 Stück handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen (7 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA) auf der Liegenschaft des Sozialwerkes der Finanzverwaltung. | 4 Jahre | – |
| 4 | Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Grömitz, Malente und Husum (Schleswig – Holstein) Das Los 4 beinhaltet die Wartung, sicherheitstechnische Prüfung und DGUV – Prüfung gemäß Vorschrift 4 sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für die nachfolgenden hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf den Liegenschaften des Sozialwerkes der Finanzverwaltung und Bundeswehr: a) 73 Stück handbetätigte Anlagen: Das sind 48 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 5 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA, 14 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, mit FSA und 6 Stück Drehflügeltür, 2 TF, mit FSA. b) 4 Stück kraftbetätigte Anlagen: - 2 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA, 1 Stück Drehflügeltüren, 2 TF, ohne FSA und 1 Stück Schrankenanlage. | 4 Jahre | – |
| 5 | Wartungsleistungen an handbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen in Rostock, Sanitz und Bentwisch (Mecklenburg – Vorpommern) Das Los 5 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für 841 Stück handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen (841 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA) auf den Wohnliegenschaften in Rostock, Sanitz und Bentwisch. | 4 Jahre | – |
| 6 | Wartungsleistungen an handbetätigten Anlagen ohne Feststellanlagen in Greifswald, Stralsund, Sassnitz, Bergen, Binz und Putbus (Mecklenburg – Vorpommern) Das Los 6 beinhaltet die Wartung sowie Bedarfsleistungen (Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschale) für 342 Stück handbetätigte Anlagen ohne Feststellanlagen (342 Stück Drehflügeltüren, 1 TF, ohne FSA) auf den bundeseigenen Liegenschaften in Greifswald, Stralsund, Sassnitz und Binz. | 4 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, wenn ein Festpreis über die gesamte Laufzeit angeboten wird, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen.
- Kriterium
zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Vorlage einer Bescheinigung über das Besteh … ganz lesenkürzer
zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Vorlage einer Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in Kopie. zu b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.- Kriterium
zu a) Hier sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzulegen: - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn … ganz lesenkürzer
zu a) Hier sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzulegen: - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. - Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. - Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: - Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7, - Nachweis: Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677, - Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) . zu b) Angaben zu: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Mindestanforderung zur Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart sind 2 Fachkräfte. zu c) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den nachfolgenden beschriebenen Wartungs- und Prüfungsleistungen einschließlich Leistungsumfang je Referenz von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. - Referenz Nr. 1 über Wartung von hand- und kraftbetätigten Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion und Feststellanlage, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 150 Anlagen (Mindestanforderung), - Referenz Nr. 2 über Wartung von kraftbetätigten Toranlagen mit oder ohne Feststellanlage, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 5 Anlagen (Mindestanforderung), - Referenz Nr. 3 über DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 100 Anlagen (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Eine Re …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 135 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.01.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminve … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen ebenfalls durch die Beauftragten der Nutzer), - ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragten der AG begleitet. Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Der AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. - WE: 142543 Thünen - Institut für ökologischen Landbau; Trenthorst 32; 23847 Westerau Für die Labore gelten zudem: Die eingesetzten Fachkräfte des AN haben die Einweisungen bzw. Vorgaben des Nutzers einzuhalten. - WE: 1 42544; Thünen - Institut für Ökologischen Landbau (Standort: Wulmenau); Trenthorst 32; 23847 Westerau Für diese WE gilt zudem: Die eingesetzten Fachkräfte des AN haben Überschuhe (Bereitstellung durch Nutzer) und ein Ganzkörperschutzanzug zu tragen, falls vom Nutzer vorgegeben (Bereitstellung durch Nutzer). Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. b) Ortsbesichtigungen: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen zu vereinbaren. - WE 141951, Herr Jorg Ehlert, Tel.: 0151/53820717, E-Mail: jorg.ehlert@bundesimmobilien.de, - WE’s: 141849; 142543; 142544, Herr Marcus Rosenfeldt, Tel.: 0451/613216-108, E-Mail: marcus.rosenfeldt@bundesimmobilien.de Termine für freiwillige Ortsbesichtigungen : 13.12. und 14.12. 2023 von 09:00 bis 15:00 Uhr und vom 10.01. bis 12.01.2024, Mittwoch und Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins: 1) 09.12.2023 für die Besichtigungstermine vom 13.12. und 14.12.2024, 2) 05.01.2024 für die Besichtigungstermine vom 10.01. bis 12.01.2024. Ortsbesichtigungen können nur in den vg. angegebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu den vorgenannten Terminen vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeun-erlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Lose 2, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, wenn ein Festpreis über die gesamte Laufzeit angeboten wird, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen.
- Kriterium
zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Vorlage einer Bescheinigung über das Besteh … ganz lesenkürzer
zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Vorlage einer Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in Kopie. zu b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.- Kriterium
zu a) Hier sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzulegen: - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn … ganz lesenkürzer
zu a) Hier sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzulegen: - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. - Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. - Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: - Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7, - Nachweis: Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677, - Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) . zu b) Angaben zu: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. zu c) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den nachfolgenden beschriebenen Wartungs- und Prüfungsleistungen einschließlich Leistungsumfang je Referenz von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. - Referenz Nr. 1 über Wartung von hand- und kraftbetätigten Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion und Feststellanlage, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 150 Anlagen (Mindestanforderung), - Referenz Nr. 2 über Wartung von kraftbetätigten Toranlagen mit oder ohne Feststellanlage, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 5 Anlagen (Mindestanforderung), - Referenz Nr. 3 über DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 100 Anlagen (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 135 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.01.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminve … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen ebenfalls durch die Beauftragten der Nutzer), - ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragten der AG begleitet. Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Der AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. b) Ortsbesichtigungen: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen, Herr Ansgar Stalder, Tel.: +49 (0)431 3396-402, E-Mail: ansgar.stalder@bundesimmobilien.de, zu vereinbaren. Termine für freiwillige Ortsbesichtigungen: am 13.12. & 14.12.2023, am Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie vom 10.01. bis 12.01.2024, von Mittwoch bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins: 05.12.2023 für die Besichtigungstermine am 13.12. und 14.12.2023, 05.01.2024 für die Besichtigungstermine vom 10.01. bis 12.01.2024. Ortsbesichtigungen können nur in den vg. angegebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu den vorgenannten Terminen vereinbart wer-den. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Lose 3, 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, wenn ein Festpreis über die gesamte Laufzeit angeboten wird, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen.
- Kriterium
zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Vorlage einer Bescheinigung über das Besteh … ganz lesenkürzer
zu a) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Vorlage einer Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in Kopie. zu b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.- Kriterium
zu a) Hier sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzulegen: - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn … ganz lesenkürzer
zu a) Hier sind nachfolgende Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzulegen: - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. zu b) Angaben zu: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. zu c) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den nachfolgenden beschriebenen Wartungsleistungen einschließlich Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. - Referenzen Nr. 1 bis 3 über Wartung von hand – und / oder kraftbetätigten Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion, mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 10 Anlagen (Mindestanforderung), Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag den geforderten Leistungsumfang erreicht. zu d) Bietergemeinschaften: - Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 11 der Anlage B-03). Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Unterauftragnehmerleistungen: - Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (siehe Vergabeuntertlagen, Ziffer 12 der Anlage B-03). Eignungsleihe: - Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 VgV verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unter-nehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 Jahre Verlängerungsoption. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 135 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.01.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminve … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# a) Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN Folgendes zwingend einzuhalten: Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, - normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen ebenfalls durch die Beauftragten der Nutzer), - ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragten der AG begleitet. Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Der AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem, vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. b) Ortsbesichtigungen: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen, Herr Ansgar Stalder, Tel.: +49 (0)431 3396-402, E-Mail: ansgar.stalder@bundesimmobilien.de, zu vereinbaren. Termine für freiwillige Ortsbesichtigungen: am 13.12. & 14.12.2023, am Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie vom 10.01. bis 12.01.2024, von Mittwoch bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins: 05.12.2023 für die Besichtigungstermine am 13.12. und 14.12.2023, 05.01.2024 für die Besichtigungstermine vom 10.01. bis 12.01.2024. Ortsbesichtigungen können nur in den vg. angegebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu den vorgenannten Terminen vereinbart wer-den. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10623 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Getec Wärme & Effizienz GmbH2 Zuschläge
- I.B.A.S. GmbH2 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30593ac8-1a34-4d7e-ad9e-55872a4bece8.