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Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf bundeseigene Liegenschaften im Bundesland Niedersachsen - VOEK 245-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 245-25veröffentlicht 11.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 348 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2026 – 28.02.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2030
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Verfahren beinhaltet 2 Lose. Beide Lose beinhalten die Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand- und kraftbetätigten Anlagen, Funktionsprüfung von Feststellanlagen, Wartung, Inspektion und Dokumenttation von Feststellanlagen, sicherheitstechnische Prüfung, Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 und eine zusätzliche Dokumentation zu den Bestandsblättern. Die genaue Beschreibung ist aus den Losen 1 und 2 zu entnehmen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen in Braunschweig, Gifhorn und Helmstedt

1) Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten: - Vorgaben des Herstellers. - Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. 2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. 3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. - Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen. 4) Sicherheitstechnische Prüfung Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. - Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. 5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen. 6) zusätzliche Dokumentation Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG. - Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung. - Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen. - Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen. - Die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.

4 Jahre–
2
Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen in Braunschweig und Sickte

1) Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten: - Vorgaben des Herstellers. - Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. 2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. 3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. - Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen. 4) Sicherheitstechnische Prüfung Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. - Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. 5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen. 6) zusätzliche Dokumentation Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG. - Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung. - Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen. - Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen. - Die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Für den individuellen Leistungsbeginn jeder Wirtschaftseinheit gilt der in der Bestandsliste (Anlage C-01 in den Vergabeunterlagen) genannte Termin. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht … ganz lesenFür den individuellen Leistungsbeginn jeder Wirtschaftseinheit gilt der in der Bestandsliste (Anlage C-01 in den Vergabeunterlagen) genannte Termin. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 53119 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen poli … ganz lesen1) Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten mindestens 1 Kalenderwoche vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vorna-men, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 2) Alle weiteren bundeseigene Liegenschaften Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Hinweis
Es wird eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten. Die Frist für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines ist der 27.10.2025. Die Termine für die Ortsbesichtigung sowie die Ansprechpersonen für die Terminvereinbarungen einschließlich der Angaben für eine erfolgreiche Ortsbesichtigung sind aus … ganz lesenEs wird eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten. Die Frist für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines ist der 27.10.2025. Die Termine für die Ortsbesichtigung sowie die Ansprechpersonen für die Terminvereinbarungen einschließlich der Angaben für eine erfolgreiche Ortsbesichtigung sind aus den Bewerbungsbedingungen in Ziffer 1 und 3, Anlage A-01 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. --- Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: - elektronische Angebote in Textform; Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen). --- Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen sowie die e VergabeApp (Crypto Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA Web und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform be-stimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA Web bzw. der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf http://www.evergabe-online.info bereit. Nach den Nutzungsbedingungen der e Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 13.11.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Leistungsbeginn für jede Wirtschaftseinheit in der Bestandsliste, ist der 01.03.2026. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Ver … ganz lesenDer Leistungsbeginn für jede Wirtschaftseinheit in der Bestandsliste, ist der 01.03.2026. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 53119 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu k … ganz lesenDer AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Hinweis
Es wird eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten. Die Frist für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines ist der 27.10.2025. Die Termine für die Ortsbesichtigung sowie die Ansprechpersonen für die Terminvereinbarungen einschließlich der Angaben für eine erfolgreiche Ortsbesichtigung sind aus … ganz lesenEs wird eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten. Die Frist für die Vereinbarung eines Besichtigungstermines ist der 27.10.2025. Die Termine für die Ortsbesichtigung sowie die Ansprechpersonen für die Terminvereinbarungen einschließlich der Angaben für eine erfolgreiche Ortsbesichtigung sind aus den Bewerbungsbedingungen in Ziffer 1 und 3, Anlage A-01 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. --- Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: - elektronische Angebote in Textform; Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen). --- Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen sowie die e VergabeApp (Crypto Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA Web und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform be-stimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA Web bzw. der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf http://www.evergabe-online.info bereit. Nach den Nutzungsbedingungen der e Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 13.11.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Metallbau Görres GmbH, Nettersheim–
2TRATHO FM Holding GmbH, Betzdorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
260.000 €Zuschlagswert im Median
138.560 € – 576.317 €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7756667-f8a0-45c4-bbb9-3b0c35210b3a.