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vergebenEU-weitDienstleistungen

Wartung der Sicherheitsbeleuchtung auf mehreren Liegenschaften im Bundesland Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 067-24veröffentlicht 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 758 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlich

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Zentralbatterieanlagen)

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

4 Jahre–
2
Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieanlagen Großraum Dresden)

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

4 Jahre–
3
Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieanlagen Großraum Lausitz)

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten und der Austausch von Akkus an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Bei der Inspektion, Wartung und Prüfung sind alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV (wobei eine DGUV V4-Prüfung nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung ist – diese wird separat beauftragt), die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Wartung, Inspektion und Prüfung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Arbeitskarte 445 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Wartung und Inspektion einschließlich der Prüfung gemäß DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172 ist im Intervall: einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung der Beleuchtungsstärke gemäß DIN EN 1838 ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Kriterium: Preis 100 % Gewichtung. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Angabe als Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer. - Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Rgistergericht, Nummer der Eintragung, Gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Kriterium
zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Mit Erklärungen, dass die Höhe der gefordert … ganz lesenzu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mindestens 500.000 € (pro Schadensfall). Mit Erklärungen, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge. Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Kriterium
zu 1. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt (für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung: nur Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betrie … ganz lesenzu 1. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt (für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung: nur Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)) und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. zu 3. Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort , Jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart und zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. zu 4. in der Bieterauskunft sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. In der bereits mit Angebotsabgabe vorzulegenden Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen) müssen Bietergemeinschaften ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft: Bereits mit dem Angebot sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) und etwaige Nachweise vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Russland-Bezug, 5. Wettbewerbsregister, 6. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die L …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate von der AG bzw. 9 Monate von der AN vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden und endet spätestens am 31.12.2030
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
www.evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
81 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung“ gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Vor Leistungsbeginn ist vom Unternehmen eine Verschwiegenheitserklrung vorzulegen (siehe Anlage C-06 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen). --- Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
Hinweis
Die zu vergebenden Leistungen sind in 3 Lose aufgeteilt. Der Umfang jedes einzelnen Loses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Angebote können abgegeben werden für a) ein Los, b) mehrere Lose oder c) alle Lose. Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere oder alle L … ganz lesenDie zu vergebenden Leistungen sind in 3 Lose aufgeteilt. Der Umfang jedes einzelnen Loses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Angebote können abgegeben werden für a) ein Los, b) mehrere Lose oder c) alle Lose. Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere oder alle Lose jedes Los eigenständig angeboten und gesondert bezuschlagt wird. Die Abgabe eines Angebotes unter der Bedingung, den Zuschlag für mehrere oder alle Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. ----- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. ----- Nebenangebote werden nicht zugelassen. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeun-terlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. ----- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote können ausschließlich elektronisch über die e Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: - elektronische Angebote in Textform: Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen) - elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen). Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese wer-den über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfü-gung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig Client) für elektroni-sche Signaturen sowie die e VergabeApp (Crypto Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung A-nA Web und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA Web bzw. der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf http://www.evergabe-online.info bereit. Nach den Nutzungsbedingungen der e Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr ----- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-onl …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
260.000 €Zuschlagswert im Median
138.560 € – 576.317 €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4e0c51e-4da3-409f-be0e-2c5f6a3c4a48.