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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Wach- und Sicherheitsdienst

Kreis Herzogtum Lauenburg · Ratzeburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen LOT-0001 007/2026/120veröffentlicht 18.07.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 77 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ratzeburg23909, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:15 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Kreis Herzogtum Lauenburg schreibt ab 15.01.2027 den Wach- und Sicherheitsdienst für 14 Objekte in 3 Losen europaweit neu aus. Die Leistungen umfassen Revierdienst, Verschlusskontrolle, Aufschaltung von Alarmanlagen und technischer Anlagen sowie Interventionen im Ereignisfall.

Gegenstand nach CPV

  • 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nordkreis/ Ratzeburg

Wach- und Sicherheitsdienst für 8 Objekte. Die Leistungen umfassen u. a. Revierdienst, Verschlusskontrolle, Aufschaltung von Alarmanlagen und technischer Anlagen sowie Interventionen im Ereignisfall.

––
2
Mitte-/ Südkreis

Wach- und Sicherheitsdienst für 5 Objekte. Die Leistungen umfassen u. a. Revierdienst, Verschlusskontrolle, Aufschaltung von Alarmanlagen und technischer Anlagen sowie Interventionen im Ereignisfall.

––
3
Mölln

Wach- und Sicherheitsdienst für 1 Objekt in Mölln. Die Leistungen umfassen u. a. Revierdienst, Verschlusskontrolle, Aufschaltung von Alarmanlagen und technischer Anlagen sowie Interventionen im Ereignisfall.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstpunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis.
Qualität
Bewertung des Qualitätsmanagement-Konzepts für den vorgesehenen Auftrag.

Eignung29 von 29 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten L … ganz lesenAngabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssu … ganz lesenAngaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, sind vom Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zu Arbeitskräften: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls sein Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, ist vom Bieter die Zahl der in den letzten drei … ganz lesenAngaben zu Arbeitskräften: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls sein Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, ist vom Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Registereintragungen: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, ob er zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen … ganz lesenRegistereintragungen: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, ob er zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet werden, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und si … ganz lesenAngabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet werden, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet. Zudem ist anzugeben, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, dieser ist auf Verlangen durch den Bieter vorzulegen, sofern zutreffend. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: - Angabe durch den Bieter, dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. - Angabe … ganz lesenAngabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: - Angabe durch den Bieter, dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. - Angabe durch den Bieter, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag ins Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Angabe durch den Bieter, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. - Angabe durch den Bieter, ob für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, er jedoch für sein Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragsza … ganz lesenAngaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sofern das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters in die engere Wahl kommt, wird dieser eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Bieter beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie der Nachweis zur vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung dürfen nicht älter als ein Jahr sein; Gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, werden akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Vom Bieter ist anzugeben, bei welcher Berufsgenossenschaft er Mitglied ist. Sofern sein Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist vom Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbesche … ganz lesenAngabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Vom Bieter ist anzugeben, bei welcher Berufsgenossenschaft er Mitglied ist. Sofern sein Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist vom Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Angebote/Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darf nicht älter als ein Jahr sein; Gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, werden akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den Auftrag ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leist … ganz lesenEine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den Auftrag ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ein Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeich … ganz lesenEin Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe als Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576: 1 Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesic … ganz lesenAngabe als Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576: 1 Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2 Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3 Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Vorstellung des Unternehmens: Kurzdarstellung des Unternehmens und der verantwortlichen Personen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblat … ganz lesenVorstellung des Unternehmens: Kurzdarstellung des Unternehmens und der verantwortlichen Personen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung & Referenzen: Nachweis ähnlicher Objekteinsätze (z. B. Industrie, Veranstaltungen, Behörden) Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Fo … ganz lesenErfahrung & Referenzen: Nachweis ähnlicher Objekteinsätze (z. B. Industrie, Veranstaltungen, Behörden) Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Personalverfügbarkeit & Einsatzplanung: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal, Schichtplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten a … ganz lesenPersonalverfügbarkeit & Einsatzplanung: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal, Schichtplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Technische Ausstattung: Nutzung moderner Kommunikationsmittel, Kontrollsysteme, GPS, Alarmtechnik Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formbla … ganz lesenTechnische Ausstattung: Nutzung moderner Kommunikationsmittel, Kontrollsysteme, GPS, Alarmtechnik Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Schulung & Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen, Unterweisungen, Deeskalationstraining, Erste Hilfe Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (F … ganz lesenSchulung & Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen, Unterweisungen, Deeskalationstraining, Erste Hilfe Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Reaktionszeit & Eskalationsverfahren: Zeit bis zur Intervention, klare Meldeketten, Dokumentation von Vorfällen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Untern … ganz lesenReaktionszeit & Eskalationsverfahren: Zeit bis zur Intervention, klare Meldeketten, Dokumentation von Vorfällen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätssicherung & Kontrollen: Interne Audits, Objektkontrollen, Leistungsnachweise, Feedbacksystem Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (For … ganz lesenQualitätssicherung & Kontrollen: Interne Audits, Objektkontrollen, Leistungsnachweise, Feedbacksystem Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Umweltmanagementmaßnahmen
Nachhaltigkeit & Arbeitsbedingungen: Mitarbeiterzufriedenheit, soziale Aspekte, Umweltaspekte Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 2 … ganz lesenNachhaltigkeit & Arbeitsbedingungen: Mitarbeiterzufriedenheit, soziale Aspekte, Umweltaspekte Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kommunikation & Kundenbetreuung: Erreichbarkeit, Ansprechpartner, Berichtswesen, Transparenz Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 2 … ganz lesenKommunikation & Kundenbetreuung: Erreichbarkeit, Ansprechpartner, Berichtswesen, Transparenz Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Erlaubnis § 34a GewO: Genehmigungsurkunde - Gültig, behördlich ausgestellt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden … ganz lesenErlaubnis § 34a GewO: Genehmigungsurkunde - Gültig, behördlich ausgestellt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Bewacherregister: Registerauszug (aktuell) - Eintragung gem. §§ 34a GewO, 16 BeWachV Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezei … ganz lesenBewacherregister: Registerauszug (aktuell) - Eintragung gem. §§ 34a GewO, 16 BeWachV Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
DIN 77200: Zertifikat (aktuell) - Gültige Zertifizierung Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflich … ganz lesenDIN 77200: Zertifikat (aktuell) - Gültige Zertifizierung Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
ISO 9001: Zertifikat (aktuell) - Gültiges QM-Zertifikat Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtu … ganz lesenISO 9001: Zertifikat (aktuell) - Gültiges QM-Zertifikat Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Gewerbezentralregister: Behördlicher Auszug - Auszug max. 3 Monate alt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und … ganz lesenGewerbezentralregister: Behördlicher Auszug - Auszug max. 3 Monate alt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Unbedenklichkeit Finanzamt: Finanzamtsbescheinigung - Bescheinigung max. 3 Monate alt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angez … ganz lesenUnbedenklichkeit Finanzamt: Finanzamtsbescheinigung - Bescheinigung max. 3 Monate alt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, 24105 Kiel
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreis Herzogtum Lauenburg
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg
Kontakt
vergabestelle@kreis-rz.de

Bei uns erfasst

93Bekanntmachungen
25Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b10be07-c2f7-4ac9-baaf-95b9b17da080.