Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-391-67-25veröffentlicht 12.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 583 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate01.07.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

1. Vorbemerkungen: Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen der Leistungsbeschreibung einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise: Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkünfte: Los 1: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Marquardter Chaussee 102/114 in 14469 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 102) handelt es sich um ein ehemaliges Bürogebäude zur Unterbringung von bis zu 66 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 114) besteht aus einer benachbarten Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch eine Bushaltestelle direkt vor der Unterkunft an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Los 2: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Ketziner Str. 92/128 in 14476 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 92) handelt es sich um eine eingeschossige Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 128) liegt ca. 750 Meter von Gebäude 1 entfernt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige Bürobaracke die als Unterkunft für bis zu 21 Personen umgebaut wurde. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch Bushaltestellen in unmittelbarer Näher der Unterkünfte an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Marquardter Chaussee 102/114

4. Leistungsumfang: Die Landeshauptstadt Potsdam überlässt dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn die vorbezeichnete Unterkunft (Gebäude 1 und 2) frei von Mietkosten sowie frei von Kosten für Energie, Wasser sowie Heizung. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Betriebs- und Nebenkosten der Unterkunft, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Marquardter Chaussee 102/114 ab dem 01.07.2025 auf Grundlage der dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. Eine weitere Beschreibung der Leistung ist aufgrund beschränkter Eingabemöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die nachstehenden Inhalte der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.1 GU Marquardter Chaussee 102 - Gebäude 1 3.2 GU Marquardter Chaussee 114 - Gebäude 2 4.1 Der Leistungsbaustein zur Unterbringung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2 Der Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.3 Der Leistungsbaustein Migrationsspezifische Sozialarbeit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum 6. Personelle Voraussetzungen 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar 8. Versicherungen 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise.

18 Monate–
2
Ketziner Straße 92/128

4. Leistungsumfang: Die Landeshauptstadt Potsdam überlässt dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn die vorbezeichnete Unterkunft (Gebäude 1 und 2) frei von Mietkosten sowie frei von Kosten für Energie, Wasser sowie Heizung. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Betriebs- und Nebenkosten der Unterkunft, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Ketziner Str. 92/128 jeweils ab dem 01.07.2025 auf Grundlage der dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. Eine weitere Beschreibung der Leistung ist aufgrund beschränkter Eingabemöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die nachstehenden Inhalte der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.1 GU Ketziner Str. 92 - Gebäude 1 3.2 GU Ketziner Str. 128 - Gebäude 2 4.1 Der Leistungsbaustein zur Unterbringung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2 Der Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.3 Der Leistungsbaustein Migrationsspezifische Sozialarbeit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum 6. Personelle Voraussetzungen 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar 8. Versicherungen 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise.

18 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.50 %
Preis50 %
Qualität
Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Bewertungsmatrix über die nachstehenden Ziele hinaus ihren Erwartungshorizont an das Leistungskonzept je Los definiert: 2.1 Zusammenarbeit Sicherheitspersonal und Betreiberpersonal 2.2 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.3 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.4 Förderung der tariflichen Bindung der Arbeitnehmer 2.5 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.6 Auszugsberechtigte Haushalte 2.7 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche 2.8 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung 2.9 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer 2.10 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.11 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft 2.12 Zugängliche Angebote von Deutschkursen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.13 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen 2.14 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft. Näheres entnehmen Sie bitte den Bewertungsmatrizen je Los. Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den dort benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
Preis
Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMPR

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.50 %
Preis50 %
Qualität
Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Bewertungsmatrix über die nachstehenden Ziele hinaus ihren Erwartungshorizont an das Leistungskonzept je Los definiert: 2.1 Zusammenarbeit Sicherheitspersonal und Betreiberpersonal 2.2 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.3 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.4 Förderung der tariflichen Bindung der Arbeitnehmer 2.5 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.6 Auszugsberechtigte Haushalte 2.7 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche 2.8 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung 2.9 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer 2.10 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.11 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft 2.12 Zugängliche Angebote von Deutschkursen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.13 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen 2.14 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft. Näheres entnehmen Sie bitte den Bewertungsmatrizen je Los. Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den dort benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
Preis
Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2028.
Optionen
Am Standort Ketziner Str. 92/128: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein halbes Jahr bis längstens zum 31.12.2027. Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMPR

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin7
2Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
523.000 €Zuschlagswert im Median
265.001 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1b027b6-01ce-44d8-a982-5ec21bd26d55.