vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-391-67-25veröffentlicht 12.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 18 Monate
- 01.07.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.
- Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 6)Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg · PotsdamFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung NotdienstzentraleProPotsdam GmbH, Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Sanierungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch PoPotsdam GmbH alle vertreten durch ProPotsdam Wohnen GmbH · PotsdamFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monate01.07.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
1. Vorbemerkungen: Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen der Leistungsbeschreibung einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise: Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkünfte: Los 1: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Marquardter Chaussee 102/114 in 14469 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 102) handelt es sich um ein ehemaliges Bürogebäude zur Unterbringung von bis zu 66 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 114) besteht aus einer benachbarten Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch eine Bushaltestelle direkt vor der Unterkunft an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Los 2: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Ketziner Str. 92/128 in 14476 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 92) handelt es sich um eine eingeschossige Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 128) liegt ca. 750 Meter von Gebäude 1 entfernt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige Bürobaracke die als Unterkunft für bis zu 21 Personen umgebaut wurde. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch Bushaltestellen in unmittelbarer Näher der Unterkünfte an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Marquardter Chaussee 102/114 4. Leistungsumfang: Die Landeshauptstadt Potsdam überlässt dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn die vorbezeichnete Unterkunft (Gebäude 1 und 2) frei von Mietkosten sowie frei von Kosten für Energie, Wasser sowie Heizung. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Betriebs- und Nebenkosten der Unterkunft, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Marquardter Chaussee 102/114 ab dem 01.07.2025 auf Grundlage der dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. Eine weitere Beschreibung der Leistung ist aufgrund beschränkter Eingabemöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die nachstehenden Inhalte der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.1 GU Marquardter Chaussee 102 - Gebäude 1 3.2 GU Marquardter Chaussee 114 - Gebäude 2 4.1 Der Leistungsbaustein zur Unterbringung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2 Der Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.3 Der Leistungsbaustein Migrationsspezifische Sozialarbeit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum 6. Personelle Voraussetzungen 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar 8. Versicherungen 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise. | 18 Monate | – |
| 2 | Ketziner Straße 92/128 4. Leistungsumfang: Die Landeshauptstadt Potsdam überlässt dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn die vorbezeichnete Unterkunft (Gebäude 1 und 2) frei von Mietkosten sowie frei von Kosten für Energie, Wasser sowie Heizung. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Betriebs- und Nebenkosten der Unterkunft, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Ketziner Str. 92/128 jeweils ab dem 01.07.2025 auf Grundlage der dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. Eine weitere Beschreibung der Leistung ist aufgrund beschränkter Eingabemöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die nachstehenden Inhalte der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.1 GU Ketziner Str. 92 - Gebäude 1 3.2 GU Ketziner Str. 128 - Gebäude 2 4.1 Der Leistungsbaustein zur Unterbringung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2 Der Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.3 Der Leistungsbaustein Migrationsspezifische Sozialarbeit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum 6. Personelle Voraussetzungen 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar 8. Versicherungen 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise. | 18 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Bewertungsmatrix über die nachstehenden Ziele hinaus ihren Erwartungshorizont an das Leistungskonzept je Los definiert: 2.1 Zusammenarbeit Sicherheitspersonal und Betreiberpersonal 2.2 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.3 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.4 Förderung der tariflichen Bindung der Arbeitnehmer 2.5 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.6 Auszugsberechtigte Haushalte 2.7 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche 2.8 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung 2.9 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer 2.10 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.11 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft 2.12 Zugängliche Angebote von Deutschkursen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.13 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen 2.14 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft. Näheres entnehmen Sie bitte den Bewertungsmatrizen je Los. Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den dort benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
- Preis
- Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2028.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMPR
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Bewertungsmatrix über die nachstehenden Ziele hinaus ihren Erwartungshorizont an das Leistungskonzept je Los definiert: 2.1 Zusammenarbeit Sicherheitspersonal und Betreiberpersonal 2.2 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.3 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.4 Förderung der tariflichen Bindung der Arbeitnehmer 2.5 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.6 Auszugsberechtigte Haushalte 2.7 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche 2.8 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung 2.9 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer 2.10 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.11 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft 2.12 Zugängliche Angebote von Deutschkursen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.13 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen 2.14 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft. Näheres entnehmen Sie bitte den Bewertungsmatrizen je Los. Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den dort benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
- Preis
- Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2028.
- Optionen
- Am Standort Ketziner Str. 92/128: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein halbes Jahr bis längstens zum 31.12.2027. Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMPR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin | 7 |
| 2 | Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH4 Zuschläge
- ABW GmbH2 Zuschläge
- Bumerang e.V.2 Zuschläge
- Living Quarter TPTL gGmbH2 Zuschläge
- MAQT e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Betreibung von Übergangseinrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde) zur vorläufigen Unterbringung ausländischer Flüchtlinge nebst BewachungLandkreis Märkisch-Oderland / Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal / Fachdienst Organisation/Zentrale VergabestelleFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1b027b6-01ce-44d8-a982-5ec21bd26d55.