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vergebenEU-weitDienstleistungen

vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-391-67-25veröffentlicht 26.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 583 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate01.07.2025 – 31.12.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

1. Vorbemerkungen: Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen der Leistungsbeschreibung einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise: Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkünfte: Los 1: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Marquardter Chaussee 102/114 in 14469 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 102) handelt es sich um ein ehemaliges Bürogebäude zur Unterbringung von bis zu 66 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 114) besteht aus einer benachbarten Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch eine Bushaltestelle direkt vor der Unterkunft an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Los 2: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Ketziner Str. 92/128 in 14476 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 92) handelt es sich um eine eingeschossige Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 128) liegt ca. 750 Meter von Gebäude 1 entfernt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige Bürobaracke die als Unterkunft für bis zu 21 Personen umgebaut wurde. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch Bushaltestellen in unmittelbarer Näher der Unterkünfte an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Marquardter Chaussee 102/114

4. Leistungsumfang: Die Landeshauptstadt Potsdam überlässt dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn die vorbezeichnete Unterkunft (Gebäude 1 und 2) frei von Mietkosten sowie frei von Kosten für Energie, Wasser sowie Heizung. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Betriebs- und Nebenkosten der Unterkunft, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Marquardter Chaussee 102/114 ab dem 01.07.2025 auf Grundlage der dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. Eine weitere Beschreibung der Leistung ist aufgrund beschränkter Eingabemöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die nachstehenden Inhalte der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.1 GU Marquardter Chaussee 102 - Gebäude 1 3.2 GU Marquardter Chaussee 114 - Gebäude 2 4.1 Der Leistungsbaustein zur Unterbringung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2 Der Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.3 Der Leistungsbaustein Migrationsspezifische Sozialarbeit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum 6. Personelle Voraussetzungen 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar 8. Versicherungen 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise.

18 Monate–
2
Ketziner Straße 92/128

4. Leistungsumfang: Die Landeshauptstadt Potsdam überlässt dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn die vorbezeichnete Unterkunft (Gebäude 1 und 2) frei von Mietkosten sowie frei von Kosten für Energie, Wasser sowie Heizung. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Betriebs- und Nebenkosten der Unterkunft, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Ketziner Str. 92/128 jeweils ab dem 01.07.2025 auf Grundlage der dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. Eine weitere Beschreibung der Leistung ist aufgrund beschränkter Eingabemöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die nachstehenden Inhalte der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.1 GU Ketziner Str. 92 - Gebäude 1 3.2 GU Ketziner Str. 128 - Gebäude 2 4.1 Der Leistungsbaustein zur Unterbringung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2 Der Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.3 Der Leistungsbaustein Migrationsspezifische Sozialarbeit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum 6. Personelle Voraussetzungen 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar 8. Versicherungen 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise.

18 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.50 %
Preis50 %
Qualität
Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen.Mit dem Angebot können die Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehend Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes einreichen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Bewertungsmatrix über die nachstehenden Ziele hinaus ihren Erwartungshorizont an das Leistungskonzept je Los definiert: 2.1 Zusammenarbeit Sicherheitspersonal und Betreiberpersonal 2.2 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.3 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.4 Förderung der tariflichen Bindung der Arbeitnehmer 2.5 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.6 Auszugsberechtigte Haushalte 2.7 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche 2.8 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung 2.9 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer 2.10 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit 2.11 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft 2.12 Zugängliche Angebote von Deutschkursen für die Bewohnerschaft der Unterkunft 2.13 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen 2.14 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft. Näheres entnehmen Sie bitte den Bewertungsmatrizen je Los. Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den dort benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
Preis
Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
> Sofern nichts anderes geregelt, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden Angaben: * Name des Unternehmens, * Rechtsform, * Registerart, * Nummer der Ei … ganz lesen> Sofern nichts anderes geregelt, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden Angaben: * Name des Unternehmens, * Rechtsform, * Registerart, * Nummer der Eintragung, * Registergericht, Genehmigungsnummer/-behörde, * Unternehmensträger (z.B. Inhaber, Gesellschafter), * Stammmkapital (soweit einschlägig), * Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie * Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Unternehmensdarstellung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium
> Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren u … ganz lesen> Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (Formular 4.3 EU, sofern einschlägig, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). - Eigenerklärung über geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Beginnend ab Angebotsfrist), die nach Art mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Eine vergleichbare Leistung liegt vor, wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst, wobei die Auftragsdauer * mindestens 12 Monate pro Referenz umfassen muss und die Referenz mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine * "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und * "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze) umfassen muss. Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 50.000 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Vorlage von mindestens 3 Referenzen. Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: * Auftragsgegenstand * Leistungszeitraum * Auftragswert ca. (in EUR netto) * Beschreibung der Leistung * Auftraggeber * ggf. Vorgangsnummer (sofern vorhanden). Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Angebotsabgabe die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. (Formular 4.6, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). Zusätzliche Unterlagen, die auf gesonderte Verlangen des Auftraggebers einzureichen sind: - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1) beizulegen (sofern einschlägig). - Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig) (Formular 4.4).(sofern einschlägig).
Kriterium
> Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und Mindestjahresumsatz pro Geschäftsjahr (in EUR netto) in d … ganz lesen> Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und Mindestjahresumsatz pro Geschäftsjahr (in EUR netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (soziale Arbeit) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023). Es zählt der Nettoumsatz in EURO. Der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (soziale Arbeit) muss mindestens 500.000 EUR netto/pro Geschäftsjahr (2021, 2022 und 2023) in Los 1 und/oder in Los 2 betragen (Formular 4.9, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). - Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 5 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. - Eigenerklärung über eine bestehende Inventarversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Feuer, von mind. 50.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Leitungswasser, von mind. 50.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Sturm, von mind. 50.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Hagel und von mind. 50.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Inventarschäden durch Einbruchdiebstahl. Für den Fall, dass aktuell über keine Inventarversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Inventarversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Inventarversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. (Formular 4.11, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). > Zusätzliche Unterlagen, die auf gesonderte Verlangen des Auftraggebers einzureichen sind: - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB beizulegen (Formular 4.1 EU, sofern einschlägig, gilt losübergreifend). - Verpflichtungserklärung bezüglich einer Eignungsleihe (Formular 4.4 EU, sofern einschlägig, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2).
Kriterium
> Sofern nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1, gilt losübergreifend) - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabe … ganz lesen> Sofern nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1, gilt losübergreifend) - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3, gilt losübergreifend) - Eigenerklärung zum einzusetzenden Sicherheitspersonal (Formular 4.13, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2) - Erklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend) - Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend. > Zusätzliche Unterlagen, die auf gesonderte Verlangen des Auftraggebers einzureichen sind: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, wenn Teile des Auftrages als Unteraufträge zu vergeben werden (Formular 4.4, sofern einschlägig, gesondert zu Los 1 und/oder zu Los 2). - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4, sofern einschlägig, gilt losübergreifend).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Am Standort Marquardter Chaussee 102/114: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2028. Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Optionen
Am Standort Marquardter Chaussee 102/114: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2028. Die Option ist jeweils spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
03.04.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den o.g. Bedingungen gemäß §§ 44, 45, 46 VgV finden auch die nachstehenden Berücksichtigung: - Vertragsentwurf nebst Anlagen je Los - Infodatenblatt Datenverarbeitung Verträge
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHRA3 (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCRHRA3 (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
523.000 €Zuschlagswert im Median
265.001 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c009a1d-5cd0-4d04-9e72-b3c02bde8a4b.