Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle sowie der Transport der umgeschlagenen Abfälle zur Entsorgungsanlage
Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle- · Mettmann, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen KME-VA-2026.03.6.47013veröffentlicht 10.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2032
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Mettmann.
- Transport entwässerter Klärschlamm - SEBD KW Düsseldorf-SüdBergisch-Rheinischer Wasserverband · HaanFrist 17.11.2026
- Transport von entwässerten Klärschlamm vom KW Monheim zur SVA BuchenhofenBergisch-Rheinischer Wasserverband · HaanFrist 17.11.2026
- Transport entwässerter Klärschlamm - SEBD KW Düsseldorf-NordBergisch-Rheinischer Wasserverband · HaanFrist 17.11.2026
- Entsorgung der Inhalte aus Kleinkläranlagen und GrubenStadt Haan · HaanFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 2: Transport der umgeschlagenen Abfälle von der Umschlaganlage (Los 1) zur Thermischen Abfallbehandlungsanlage in Wuppertalin 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Vorhaltung / Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag der angelieferten Abfällein 74 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mettmann40822, Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Gesamtangebotsentgelt70 %
- Entfernungsberechnung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2032
Beschreibung
Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle im nördlichen Kreisgebiet (insbesondere Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath) inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle sowie der Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlage. Satzungsanlage ist zz. die Thermische Abfallbehandlungsanlage (TAB) in Wuppertal.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vorhaltung / Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag der angelieferten Abfälle Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die für die Angebotsbewertung relevanten Zuschlagskriterien werden nachfolgend dargestellt: Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Kriterium 2: Entfernungsberechnung Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt, die Entfernungsberechnung wird zu 30% berücksichtigt. Ausschreibungsunterlagen Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Das Gesamtangebotsentgelt errechnet sich aus der Summe des Preisblatts multipliziert mit der Vertragslaufzeit. Das niedrigste Gesamtangebotsentgelt erhält bei der Auswertung 10 Punkte, das zweitniedrigste 9 Punkte usw. Kriterium 2: Entfernungsberechnung Zur Sicherstellung einer möglichst geringen Entfernung für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Mettmann wird die Strecke der einfachen Entfernung mitgewertet. Die einfache Entfernung pro Stadt ist ebenfalls im Angebotsvordruck "Benennung der Umschlaganlage" anzugeben. Die insgesamt kürzeste einfache Entfernung (Gesamtentfernung) erhält bei der Auswertung 10 Punkte, die zweitkürzeste 9 Punkte usw. Hinweis: Die angebotene Umschlaganlage hat die in der Leistungsbeschreibung definierten Vorgaben hinsichtlich der Standortzulässigkeit zu erfüllen (vgl. Punkt 2.11.3). Erfüllt die angebotene Umschlaganlage die definierten Anforderungen nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung der Angebote Die Punkte des Gesamtangebotsentgeltes werden am Ende mit 0,7 multipliziert, die Punkte der Entfernungsberechnung werden mit 0,3 multipliziert. Der Anbieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. | 6 Jahre | – |
| 2 | Transport der umgeschlagenen Abfälle von der Umschlaganlage (Los 1) zur Thermischen Abfallbehandlungsanlage in Wuppertal Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlage. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Die preisliche Auswertung erfolgt mittels eines Vergleichs der angebotenen Gesamtentgelte für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Gesamtentgelt wird aus dem angebotenen Einheitspreis multipliziert mit der Auswertungsgröße (25.900 Mg/a) sowie unter Zugrundelegung der Vertragslaufzeit ermittelt. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- GesamtangebotsentgeltGewichtung (Punkte, genau) 70
- Kosten
- EntfernungsberechnungGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gelt … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristger … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig. 6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt. 7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. 11. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1. Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die für die Angebotsbewertung relevanten Zuschlagskriterien werden nachfolgend dargestellt: Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Kriterium 2: Entfernungsberechnung Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt, die Entfernungsberechnung wird zu 30% berücksichtigt. Ausschreibungsunterlagen Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Das Gesamtangebotsentgelt errechnet sich aus der Summe des Preisblatts multipliziert mit der Vertragslaufzeit. Das niedrigste Gesamtangebotsentgelt erhält bei der Auswertung 10 Punkte, das zweitniedrigste 9 Punkte usw. Kriterium 2: Entfernungsberechnung Zur Sicherstellung einer möglichst geringen Entfernung für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Mettmann wird die Strecke der einfachen Entfernung mitgewertet. Die einfache Entfernung pro Stadt ist ebenfalls im Angebotsvordruck "Benennung der Umschlaganlage" anzugeben. Die insgesamt kürzeste einfache Entfernung (Gesamtentfernung) erhält bei der Auswertung 10 Punkte, die zweitkürzeste 9 Punkte usw. Hinweis: Die angebotene Umschlaganlage hat die in der Leistungsbeschreibung definierten Vorgaben hinsichtlich der Standortzulässigkeit zu erfüllen. Erfüllt die angebotene Umschlaganlage die definierten Anforderungen nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung der Angebote Die Punkte des Gesamtangebotsentgeltes werden am Ende mit 0,7 multipliziert, die Punkte der Entfernungsberechnung werden mit 0,3 multipliziert. Der Anbieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. Los 2. Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Ent …
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gelt … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristger … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig. 6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt. 7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. 11. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1. Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die für die Angebotsbewertung relevanten Zuschlagskriterien werden nachfolgend dargestellt: Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Kriterium 2: Entfernungsberechnung Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt, die Entfernungsberechnung wird zu 30% berücksichtigt. Ausschreibungsunterlagen Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Das Gesamtangebotsentgelt errechnet sich aus der Summe des Preisblatts multipliziert mit der Vertragslaufzeit. Das niedrigste Gesamtangebotsentgelt erhält bei der Auswertung 10 Punkte, das zweitniedrigste 9 Punkte usw. Kriterium 2: Entfernungsberechnung Zur Sicherstellung einer möglichst geringen Entfernung für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Mettmann wird die Strecke der einfachen Entfernung mitgewertet. Die einfache Entfernung pro Stadt ist ebenfalls im Angebotsvordruck "Benennung der Umschlaganlage" anzugeben. Die insgesamt kürzeste einfache Entfernung (Gesamtentfernung) erhält bei der Auswertung 10 Punkte, die zweitkürzeste 9 Punkte usw. Hinweis: Die angebotene Umschlaganlage hat die in der Leistungsbeschreibung definierten Vorgaben hinsichtlich der Standortzulässigkeit zu erfüllen. Erfüllt die angebotene Umschlaganlage die definierten Anforderungen nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung der Angebote Die Punkte des Gesamtangebotsentgeltes werden am Ende mit 0,7 multipliziert, die Punkte der Entfernungsberechnung werden mit 0,3 multipliziert. Der Anbieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. Los 2. Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Ent …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Hofius Container GmbH & Co. KG, Velbert | 2 |
| 2 | Hofius Container GmbH & Co. KG, Velbert | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann
- Website
- kreis-mettmann.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2ca9751-338e-4218-a698-fb1cf2d3e0b9.