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Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle sowie der Transport der umgeschlagenen Abfälle zur Entsorgungsanlage

Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle- · Mettmann, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen KME-VA-2026.03.6.47013veröffentlicht 10.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 204 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Mettmann.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: Transport der umgeschlagenen Abfälle von der Umschlaganlage (Los 1) zur Thermischen Abfallbehandlungsanlage in Wuppertalin 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 1: Vorhaltung / Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag der angelieferten Abfällein 74 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

  • Gesamtangebotsentgelt70 %
  • Entfernungsberechnung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    in 54 Tagen

Beschreibung

Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle im nördlichen Kreisgebiet (insbesondere Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath) inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle sowie der Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlage. Satzungsanlage ist zz. die Thermische Abfallbehandlungsanlage (TAB) in Wuppertal.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vorhaltung / Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag der angelieferten Abfälle

Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die für die Angebotsbewertung relevanten Zuschlagskriterien werden nachfolgend dargestellt: Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Kriterium 2: Entfernungsberechnung Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt, die Entfernungsberechnung wird zu 30% berücksichtigt. Ausschreibungsunterlagen Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Das Gesamtangebotsentgelt errechnet sich aus der Summe des Preisblatts multipliziert mit der Vertragslaufzeit. Das niedrigste Gesamtangebotsentgelt erhält bei der Auswertung 10 Punkte, das zweitniedrigste 9 Punkte usw. Kriterium 2: Entfernungsberechnung Zur Sicherstellung einer möglichst geringen Entfernung für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Mettmann wird die Strecke der einfachen Entfernung mitgewertet. Die einfache Entfernung pro Stadt ist ebenfalls im Angebotsvordruck "Benennung der Umschlaganlage" anzugeben. Die insgesamt kürzeste einfache Entfernung (Gesamtentfernung) erhält bei der Auswertung 10 Punkte, die zweitkürzeste 9 Punkte usw. Hinweis: Die angebotene Umschlaganlage hat die in der Leistungsbeschreibung definierten Vorgaben hinsichtlich der Standortzulässigkeit zu erfüllen (vgl. Punkt 2.11.3). Erfüllt die angebotene Umschlaganlage die definierten Anforderungen nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung der Angebote Die Punkte des Gesamtangebotsentgeltes werden am Ende mit 0,7 multipliziert, die Punkte der Entfernungsberechnung werden mit 0,3 multipliziert. Der Anbieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag.

6 Jahre–
2
Transport der umgeschlagenen Abfälle von der Umschlaganlage (Los 1) zur Thermischen Abfallbehandlungsanlage in Wuppertal

Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlage. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Die preisliche Auswertung erfolgt mittels eines Vergleichs der angebotenen Gesamtentgelte für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Gesamtentgelt wird aus dem angebotenen Einheitspreis multipliziert mit der Auswertungsgröße (25.900 Mg/a) sowie unter Zugrundelegung der Vertragslaufzeit ermittelt.

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
GesamtangebotsentgeltGewichtung (Punkte, genau) 70
Kosten
EntfernungsberechnungGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gelt … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristger … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig. 6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt. 7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. 11. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1. Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die für die Angebotsbewertung relevanten Zuschlagskriterien werden nachfolgend dargestellt: Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Kriterium 2: Entfernungsberechnung Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt, die Entfernungsberechnung wird zu 30% berücksichtigt. Ausschreibungsunterlagen Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Das Gesamtangebotsentgelt errechnet sich aus der Summe des Preisblatts multipliziert mit der Vertragslaufzeit. Das niedrigste Gesamtangebotsentgelt erhält bei der Auswertung 10 Punkte, das zweitniedrigste 9 Punkte usw. Kriterium 2: Entfernungsberechnung Zur Sicherstellung einer möglichst geringen Entfernung für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Mettmann wird die Strecke der einfachen Entfernung mitgewertet. Die einfache Entfernung pro Stadt ist ebenfalls im Angebotsvordruck "Benennung der Umschlaganlage" anzugeben. Die insgesamt kürzeste einfache Entfernung (Gesamtentfernung) erhält bei der Auswertung 10 Punkte, die zweitkürzeste 9 Punkte usw. Hinweis: Die angebotene Umschlaganlage hat die in der Leistungsbeschreibung definierten Vorgaben hinsichtlich der Standortzulässigkeit zu erfüllen. Erfüllt die angebotene Umschlaganlage die definierten Anforderungen nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung der Angebote Die Punkte des Gesamtangebotsentgeltes werden am Ende mit 0,7 multipliziert, die Punkte der Entfernungsberechnung werden mit 0,3 multipliziert. Der Anbieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. Los 2. Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Ent …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gelt … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristger … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT21AQHZ1# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig. 6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt. 7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. 11. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1. Vorhaltung und Betrieb einer Umschlaganlage für Siedlungsabfälle inklusive Umschlag der angelieferten Abfälle. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den anderen Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Hierbei wird die Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die für die Angebotsbewertung relevanten Zuschlagskriterien werden nachfolgend dargestellt: Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Kriterium 2: Entfernungsberechnung Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt, die Entfernungsberechnung wird zu 30% berücksichtigt. Ausschreibungsunterlagen Kriterium 1: Gesamtangebotsentgelt Das Gesamtangebotsentgelt errechnet sich aus der Summe des Preisblatts multipliziert mit der Vertragslaufzeit. Das niedrigste Gesamtangebotsentgelt erhält bei der Auswertung 10 Punkte, das zweitniedrigste 9 Punkte usw. Kriterium 2: Entfernungsberechnung Zur Sicherstellung einer möglichst geringen Entfernung für die Anlieferungen aus den Städten des Kreises Mettmann wird die Strecke der einfachen Entfernung mitgewertet. Die einfache Entfernung pro Stadt ist ebenfalls im Angebotsvordruck "Benennung der Umschlaganlage" anzugeben. Die insgesamt kürzeste einfache Entfernung (Gesamtentfernung) erhält bei der Auswertung 10 Punkte, die zweitkürzeste 9 Punkte usw. Hinweis: Die angebotene Umschlaganlage hat die in der Leistungsbeschreibung definierten Vorgaben hinsichtlich der Standortzulässigkeit zu erfüllen. Erfüllt die angebotene Umschlaganlage die definierten Anforderungen nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung der Angebote Die Punkte des Gesamtangebotsentgeltes werden am Ende mit 0,7 multipliziert, die Punkte der Entfernungsberechnung werden mit 0,3 multipliziert. Der Anbieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag. Los 2. Transport der umgeschlagenen Abfälle zur vom Auftraggeber benannten Ent …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Hofius Container GmbH & Co. KG, Velbert2
2Hofius Container GmbH & Co. KG, Velbert2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2ca9751-338e-4218-a698-fb1cf2d3e0b9.