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Vorhabenprüfung „BREXIT-Anpassungsreserve“

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen Z23-Beschaffungveröffentlicht 02.06.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
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  1. Veröffentlichung
    vor 41 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe einer Dienstleistung zur Vorhabenprüfung im Rahmen der „Brexit-Anpassungsreserve“ Gemäß Art. 14 Absatz 4 BAR-VO ist sicherzustellen, dass Vorhaben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden. Abweichend von Art. 14 Abs. 4 BAR-VO erfolgt eine Vollprüfung aller im Rahmen der BAR-VO durchführten Maßnahmen durch den Auftragnehmer.

Beschreibung des Loses

Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 haben sich Handelshemmnisse und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel und den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich materialisiert, die umfangreiche und weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten, sowie auf lokale Gemeinschaften, öffentliche Verwaltungen und auf die Bürgerinnen und Bürger haben. Die Brexit-Anpassungsreserve (im Folgenden: BAR) wurde seitens Europäischen Union eingerichtet, um die nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union abzufedern und Solidarität mit allen Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Regionen und lokalen Gemeinschaften, sowie mit Wirtschafts-sektoren zu zeigen, insbesondere mit jenen, die von diesen außergewöhnlichen Umständen am stärksten nachteilig betroffen sind. Rechtsgrundlage für die BAR ist die Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (im Folgenden: BAR-VO). Die Mittelausstattung der Reserve beläuft sich auf höchstens 5.470.435.000 EUR. Für Deutschland stehen daraus maximal rund 646,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten haben zur Vorfinanzierung bereits Mittel aus der BAR erhalten (Art. 9 BAR-VO) und Maßnahmen umgesetzt. Der finale Antrag auf einen Finanzbetrag aus der Reserve muss bei der Kommission bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Reicht ein Mitgliedstaat bis zu diesem Datum keinen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus der Reserve ein, zieht die Kommission den gesamten Betrag ein, der als Vorfinanzierung an diesen Mitgliedstaat ausgezahlt wurde. Die BAR-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle (im Folgenden: BAR-Prüfstelle) gemäß Art. 14 der BAR-VO i.V.m. Art. 63 Abs. 3 der EU-Haushaltsordnung. Mit Datum vom 19.10.2022 wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dieser Aufgabe beauftragt. Zu den Aufgaben der BAR-Prüfstelle gehören gem. Art. 14 Abs. 4 BAR-VO insbesondere: - Erstellung einer Prüfstrategie in Anlehnung an Artikel 78 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060; - Durchführung und Organisation von Prüfungen des Verwaltungs- und Kontrollsystems (Systemprüfungen) sowie Vorhabenprüfungen gem. BAR-VO; - Überprüfung des Durchführungsberichtes der BAR-Verwaltungsbehörde gem. Art. 11 Abs. 2 BARVO; - Überprüfung der Rechnungslegung der BAR-Verwaltungsbehörde auf Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit; - regelmäßiger Austausch mit den an der Umsetzung der BAR beteiligten Stellen des Bundes und der Länder (Durchführung von Arbeitsbesprechungen); - in vorgenannter Funktion Übermittlung der Zusammenfassungen der endgültigen Prüfberichte und der durchgeführten Kontrollen sowie der Stellungnahmen, auch der unabhängigen Prüfstellen der Länder, wenn die Länder, von einem Bundesressort als zwischengeschaltete Stelle eingesetzt oder per Gesetz zur Umsetzung verpflichtet sind. - Erstellung des Bestätigungsvermerks (Ergebnis der Prüftätigkeiten) anhand des Musters in Anhang II BAR-VO und dessen Vorlage bei der Europäischen Kommission bis zum 30. September 2024. Im Rahmen dieser Ausschreibungen soll die Prüfung der gemäß BAR-VO durchgeführten Maßnah-men (Vorhabenprüfung) an einen externen Auftragnehmer vergeben werden. Dieser soll schwerpunktmäßig unter der Verantwortung der BAR-Prüfstelle alle Vorhaben unter Einhaltung internatIonaler Prüfungsstandards prüfen. Die Systemprüfungen (Prüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems) sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Diese Prüfungen werden durch das Personal des Auftragsgebers durchgeführt. Die Erstellung des Bestätigungsvermerks gemäß dem Muster in Anhang II der BAR-VO obliegt ebenfalls dem Auftraggeber.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deloitte GmbH–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Zentrale Regierungsbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Eschborn
Kontakt
keine Angabe

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.03.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4fa5f6c-fb27-4cda-b3b5-1e4a54c15a3a.